Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Multiprofessionelles Team Sozialarbeiter
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 17.08.2022 16:18 ---
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 15:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:29 ---§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
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aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
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Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
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Das was die nach Vertragsunterschrift ggfls. nachträglich erst prüfen (können) ist die einschlägige Berufserfahrung. Kommt ja vor, dass vorher nicht alle Unterlagen da waren.
MoinMoin:
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 16:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.08.2022 16:18 ---
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 15:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:29 ---§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
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aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
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Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
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Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
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Made my Day.
Nein: Gefühlt 99% der Personaler im gesamtem öD sind nicht in der Lage Tarifrecht vollumfänglich korrekt anzuwenden.
Da kannst dem AG sagen: Du möchtest in Stufe 6 eingestellt werden oder du kommst nicht, das wäre tariflich möglich.
Ob der Ag das macht oder du für weniger dort arbeiten gehst ist beides reines wollen und nicht müssen.
Ich gehe davon aus, dass du wahrscheinlich einschlägige Berufserfahrung hast, dass ist kein wollen sondern ein müssen des anerkennen bis zu Stufe 3 (also 3 Jahre).
Wenn die also noch Zeit brauchen zum prüfen und zur Meinungsbildung, dann gib ihnen die Zeit unnd warte auf den AV der deine Bedingungen enthält.
superfoxi58:
Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
WasDennNun:
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 19:38 ---Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
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Also ich habe AVs 4 Monate vor Antritt bekommen und Am Tage des Antritts.
Da gibt es keine Regeln.
superfoxi58:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.08.2022 20:21 ---
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 19:38 ---Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
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Also ich habe AVs 4 Monate vor Antritt bekommen und Am Tage des Antritts.
Da gibt es keine Regeln.
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Den kann man aufgrund der Einstufung dann noch ablehnen auch wenn man das Angebot unterschrieben hat?
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