Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Multiprofessionelles Team Sozialarbeiter
superfoxi58:
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:43 ---Nach einem Jahr in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber erreicht man regelmäßig Stufe 2.
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Ok, danke... und nach 2 Jahren in Stufe 2 dann auch die Stufe 3???? Und es geht nur bis Stufe 3 bei MPT? Dann hätte ich alles verstanden und danke vielmals...
Organisator:
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 15:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:29 ---§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
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aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
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Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
superfoxi58:
--- Zitat von: Organisator am 17.08.2022 16:18 ---
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 15:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.08.2022 15:29 ---§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
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aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
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Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
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Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
JesuisSVA:
Ich halte die Annahme, man könne sich auf einen öffentlichen Arbeitgeber im allgemeinen oder auf diesen im speziellen verlassen, für ziemlich mutig. Wobei die Prüfung ja durchaus auch so aussehen kann: „wir haben das intensiv geprüft, aber nachdem Sie unterschrieben haben, besteht einfach kein Personaldeckungsproblem mehr. Es bleibt bei Stufe 1.“
Organisator:
--- Zitat von: superfoxi58 am 17.08.2022 16:30 ---Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
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öhm. NEIN! wie ich schon schrieb - erst verhandeln, dann unterschreiben. Sonst kommts gerne zum von SVA beschriebenen Ergebnis.
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