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Höhergruppierung mit vorheriger Zulage

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Bettgensch:
In meiner Gemeinde gibt es tatsächlich viele Arbeitsplätze mit dieser Wertigkeit. Wenn ich vorher von den nachteiligen Auswirkungen Kenntnis gehabt hätte, hätte ich den Änderungsvertrag nicht unterschrieben und vorher das Gespräch mit meinem Arbeitgeber gesucht.

Genau, die Stufenlaufzeit begann am 01.06.2020 und der nächste Stufenaufstieg erfolgt hier also am 30.07.2024.

Oder würden hier noch zwei unterschiedliche Stufen und Stufenlaufzeiten laufen?

Isie:
Nein, ab der Höhergruppierung gibt es nur noch eine Stufe und eine Stufenlaufzeit, die allerdings so gerechnet wird, als wenn die Höhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.

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