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Engeltordnung 22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen

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Aury:
Ja auch das haben wir gemacht in anderen Fällen und hat teilweise nach langen Hickhack funktioniert. In dem Fall haben wir in dem Bereich keinen Ingenieur der genau dieses Gebiet macht und sich damit auskennt. Aber danke!
Ja sehr peinlich. Nach der Rente des MA gibt es noch mehr so "Ostereier" die tagtäglich da auftauchen.

WasDennNun:
Auch hier, aufschreiben was gemacht werden soll, der PA mitteilen, dass man dieses machen wird, sofern keine Einwände kommen.
Evtl. ein zwei mal sie darauf hinweisen, dass ihr nicht handeln als Zustimmung im Sinne der AG stimmt dem zu, dass man diese Tätigkeiten ausüben soll, werten ist.
Falls sie dieses noch nicht entscheiden können, bedarf es nur einer kurzen Info und man lässt umgehend den Bleistift fallen.
Falls sie nichts sagen, fordert man sein Entgelt ein, notfalls per Gericht.

Ganz Stumpf…..

oder man gibt den devoten Knecht und darf sich auch nicht beklagen, da selbstgewähltes Leid.
Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat.

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