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Unbefristet trotz Befristung? O_O
SusanneW:
Um Himmels Willen ... Mir liegt oder lag nichts daran, mir einen unbefristeten zu erschleichen! Hab morgen Vertragsunterzeichnung des befristeten Vertrags.
Ich war einfach neugierig, weil ich das nicht kannte!
Mir ging es auch darum, dass es ja nicht so leicht sein kann und dass sicherlich gewisse Hürden vorhanden sind. Deswegen fragte ich nach den Mindestvoraussetzungen, die mich noch immer interessieren - rein fachlich. Es kann ja wohl nicht sein, dass z. B. das reine Erscheinen in einer Abteilung oder das Einstempeln oder das Hochfahren des PCs oder das Platznehmen auf dem zukünftigen Arbeitsplatz ausreichen, sondern dass wohl mind. z. B. gearbeitet werden muss(t)e?!
Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...
TheLastITGuy:
Der entscheidende Punkt ist, dass für Arbeitsverträge grundsätzlich Formfreiheit gilt.
Hingehen, Arbeitkraft anbieten und wenn der AG diese annimmt, ist ein Arbeitsvertrag beschlossen. Und das ist dann ein unbefristeter. Wie „annehmen“ aussieht, ist sehr frei, u.U. reicht schon die fehlende Ablehnung aus.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wirksamer-arbeitsvertrag-trotz-fehlender-schriftform_76_482296.html
Befristete Verträge dagegen müssen schriftlich abgeschlossen werden, §14 Teilzeitgesetz.
Matze1986:
--- Zitat von: SusanneW am 25.08.2022 15:06 ---Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...
--- End quote ---
Besagter AN ist dann einige Jahre später in Rente gegangen...
Der so entstandene unbefristete AV war gültig.
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