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Unbefristet trotz Befristung? O_O
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 24.08.2022 13:43 ---na nicht wirklich, der Stellenplan wird sich dadurch nicht ändern. Eher müssten Stellenreste zusammengekratzt werden oder andere Stellenbesetzungsverfahren gestoppt.
Eleganterweise schreibt man neu befristet aus und setzt dann die unbefristete Kollegin auf eine andere freie Stelle um. Oder realistisch wie eingangs beschrieben bietet man einen befristeten Arbeitsplatz, alternativ eine Probezeitkündigung, an.
--- End quote ---
oder begeht Betrug, weil das Datum der Unterschrift auf den 1. Arbeitstag gesetzt wird.
Organisator:
--- Zitat von: Schmitti am 24.08.2022 14:47 ---Haushaltsrechtlich schon, aber das ist für das Arbeitsrecht irrelevant. Also der Arbeitsvertrag gilt, egal wie laut der Kämmerer motzt.
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So auch mein Verständnis. Vielleicht war ich da zu klugscheisserisch als ich anmerkte, dass dadurch keine neue Stelle geschaffen wurde (im Haushaltssinne).
SusanneW:
--- Zitat von: SusanneW am 24.08.2022 13:02 ---Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?
Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!
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Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?
Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?
xap:
Ist die Eingangsfrage ernst gemeint? Natürlich kann man versuchen (vermutlich sogar rechtlich abgesichert) irgendwie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gleiten, obwohl ein befristetes ursprünglich vereinbart war. Ob das auf Dauer zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit führt, wage ich aber zu bezweifeln. Ich rate von so einem Vorgehen grundsätzlich ab, wenn man nicht vor hat sich ohnehin zukünftig mit seinem AG zu streiten. Ein derartig begründetes Arbeitsverhältnis stünde vermutlich auf sehr dünnem Eis (unabhängig von etwaigen Versäumnissen des AG).
Matze1986:
--- Zitat von: SusanneW am 25.08.2022 08:12 ---
--- Zitat von: SusanneW am 24.08.2022 13:02 ---Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?
Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!
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Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?
Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?
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Gerichtlich wurde da schon öfter etwas entschieden. konkretes Beispiel war ein Fall in einer Kommunalverwaltung:
Ein befristet Beschäftigter ging nach Ende der Befristung einfach weiter auf Arbeit und ließ sich Aufträge geben.
Am eigentlich letzten Tag wurde er von der Personalabteilung ordnungsgemäß ausgeschleust, hat ihn aber nicht gekümmert. In seiner Abteilung hatte das keiner auf dem Schirm.
In Ihrem Fall könnte man das ähnlich sehen. Jedoch sind Sie in der Probezeit! Ich als AG würde Ihnen einen befristeten AV zur Unterschrift vorlegen. Wenn Sie den unterschreiben, alles gut. Wenn nicht, Kündigung während Probezeit, so schnell wie möglich.
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