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Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
was_guckst_du:
..typisches Sozialarbeiter-Gerede... ;D
BAT:
--- Zitat von: Opa am 29.08.2022 13:07 ---Die gibt es zweifellos. Aber wenn das 5% der Gesamtgröße ausmacht, muss ich ein Gesetz an seiner Wirksamkeit für die übrigen 95% bewerten.
--- End quote ---
Nun wäre ja auch die Einschätzung in Bezug auf psychisch Kranke ebenso auf die größere Masse umzulegen. Da 28 % der Bevölkerung unter solchen Erkrankungen leiden, ist also auch in der Gruppe der Nichtbezieher ein erheblicher Anteil im Arbeitsleben mit einer solchen Erkrankung. Ist nicht schön, aber die Argumentation greift insofern nicht wirklich. Gemessen werden muss die Klientel halt schon am "gewöhnlichen" Arbeitsmarkt. Viele beissen sich durch und das gehört in gewissem Umfang einfach zum Leben dazu.
Opa:
--- Zitat von: BAT am 29.08.2022 13:34 ---
--- Zitat von: Opa am 29.08.2022 13:07 ---Die gibt es zweifellos. Aber wenn das 5% der Gesamtgröße ausmacht, muss ich ein Gesetz an seiner Wirksamkeit für die übrigen 95% bewerten.
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Nun wäre ja auch die Einschätzung in Bezug auf psychisch Kranke ebenso auf die größere Masse umzulegen. Da 28 % der Bevölkerung unter solchen Erkrankungen leiden, ist also auch in der Gruppe der Nichtbezieher ein erheblicher Anteil im Arbeitsleben mit einer solchen Erkrankung. Ist nicht schön, aber die Argumentation greift insofern nicht wirklich. Gemessen werden muss die Klientel halt schon am "gewöhnlichen" Arbeitsmarkt. Viele beissen sich durch und das gehört in gewissem Umfang einfach zum Leben dazu.
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Oder aber man denkt nochmal eine Sekunde nach und kommt zu dem Ergebnis, dass es Krankheitsbilder gibt, mit denen man arbeiten und sich nötigenfalls durchbeißen kann, während das bei stärkerer Ausprägung nur mit systematischer Unterstützung funktioniert und manchmal eben gar nicht geht. Das trifft auf Depressionen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen gleichermaßen zu wie auf Krebs, Multiple Sklerose und Bandscheibenvorfälle.
Beim Jobcenter bleiben eben diejenigen hängen, deren Krankheitsbild für ein sich-durchbeißen zu komplex und zu lebensbestimmend ist. Inwieweit man diesem Personenkreis durch Sanktionen zu einem Job verhelfen kann, erschließt sich mir nicht.
Mindestvoraussetzung für eine Sanktion sollte doch wohl sein, dass ich ein passgenaues Hilfeangebot habe, der Leistungsberechtigte objektiv in der Lage ist, dieses anzunehmen und er sich dennoch ohne wichtigen Grund weigert. Für den beschriebenen Personenkreis fehlt allerdings meist schon das passgenaue Angebot, weil die konkrete Erkrankung und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Jobcenter nicht bekannt sind.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Opa am 29.08.2022 15:10 ---Mindestvoraussetzung für eine Sanktion sollte doch wohl sein, dass ich ein passgenaues Hilfeangebot habe, der Leistungsberechtigte objektiv in der Lage ist, dieses anzunehmen und er sich dennoch ohne wichtigen Grund weigert. Für den beschriebenen Personenkreis fehlt allerdings meist schon das passgenaue Angebot, weil die konkrete Erkrankung und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Jobcenter nicht bekannt sind.
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...dann ist dies eben spätestens im Sanktionsverfahren aufzuklären...
BAT:
--- Zitat von: Opa am 29.08.2022 15:10 ---
Beim Jobcenter bleiben eben diejenigen hängen, deren Krankheitsbild für ein sich-durchbeißen zu komplex und zu lebensbestimmend ist. Inwieweit man diesem Personenkreis durch Sanktionen zu einem Job verhelfen kann, erschließt sich mir nicht.
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Wie bereits öfters geschrieben, gehören so einige Personen nicht in den Rechtskreis des SGB II, da sie dem Arbeitsmarkt per se nicht zur Verfügung stehen. Das habe ich schön öfters kritisiert, wird wegen der Mischfinanzierung durch Bund/Länder/Kommunen gerne hin und hergeschoben, teils fehlen auch schlicht Fachärzte zur Diagnostik, etc. pp.
Aber soll man diesen Umstand als Grund zum Wegfall der Sanktionen für alle Bezieher nehmen?
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