Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nicht im Haushalt berücksichtigt?
Fernweh:
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Höhergruppierung.
Mir wurde Ende 2020 bis Ende 2021 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, hierfür habe ich eine Zulage erhalten. Eine Verlängerung der Aufstockung bzw. Höhergruppierung war grundsätzlich angedacht, konnte jedoch zunächst aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft nicht angestoßen werden. Nun ist der Haushalt beschlossen (Land Berlin), aber die Höhergruppierung ist wohl nicht berücksichtigt. Seit Ende 2020 führe ich ununterbrochen (außer Urlaube) die höherwertige Tätigkeit aus.
Welche Möglichkeiten habe ich für eine Höhergruppierung?
Viele Grüße!
JesuisSVA:
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, nicht die ausgeübte Tätigkeit.
WasDennNun:
Entweder du übst einfach diese Tätigkeiten nicht mehr aus, weil sie dir nicht (vorübergehend) übertragen wurden.
Oder, falls sie dir übertragen wurden, forderst du das dir zustehende Entgelt ein.
Was interessiert sich das Tarifrecht für den Haushalt?
Fernweh:
Das Tätigkeitsfeld wurde mir bis Ende 2021 vorübergehend übertragen und seit Anfang 2022 führe ich dieses (ohne offizielle schriftliche Übertragung) weiter aus.
Müsste ich mir also demnach von meinem Chef eine Bestätigung ausstellen lassen, dass ich das Tätigkeitsfeld seit Anfang 2022 ausführe und dann einen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder wie ist hier der formale Weg?
WasDennNun:
--- Zitat von: Fernweh am 25.08.2022 15:48 ---Das Tätigkeitsfeld wurde mir bis Ende 2021 vorübergehend übertragen und seit Anfang 2022 führe ich dieses (ohne offizielle schriftliche Übertragung) weiter aus.
Müsste ich mir also demnach von meinem Chef eine Bestätigung ausstellen lassen, dass ich das Tätigkeitsfeld seit Anfang 2022 ausführe und dann einen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder wie ist hier der formale Weg?
--- End quote ---
Dann solltest du es umgehend sein lassen, dass du Dinge ausübst, die dir nicht übertragen wurden.
Und dein Chef sollte den Arsch hochkriegen, dass die Personalstelle dir diese von ihm benötigten arbeiten übertragen bekommst.
Einen Antrag auf HG gibt es nicht. Aber du kannst die Personalstelle ja darauf hinweisen, dass dein Chef, möchte dass du diese Dinge weiterhin machst und ob das für die personalstelle bestätigt, dass du sie auch machen sollst.
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