Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nicht im Haushalt berücksichtigt?
Aury:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2022 23:36 ---
--- Zitat von: Aury am 05.09.2022 23:15 ---Ja so eine Richtlinie wäre schön. Müsste man das Fahrrad nicht jeden Tag neu erfinden. BVA sind wir ja nicht, das ist ja TVÖD wir sind ja im TV_L. Doch es kommt auf die Prozentzahl an zu welcher eine Tätigkeit selbständig ausgeführt wrid, es muss über 50% sein um die nächste EG zu bekommen. Und es müssen SCHWIERIGE Tätigkeiten sein. Befristungsgründe sind auch so ein leidiges Thema.
--- End quote ---
es gibt von den AGs diverse Durchführungshinweise, die dem nahekommen was du dir wünscht.
Wenn es aber zu viele davon gäbe, die das was du dir wünscht abdecken würden, dann ist dein Job aber auch nur noch EG4 Wert.
Ist das dein bestreben?
--- End quote ---
Verstehe.
JesuisSVA:
--- Zitat von: JesuisSVA am 05.09.2022 23:24 ---Wo in der EGO kämen selbständig ausgeführte Tätigkeiten und schwierige Tätigkeiten nebeneinander oder aufeinander aufbauend vor?
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Organisator:
--- Zitat von: Aury am 05.09.2022 23:15 ---Ja so eine Richtlinie wäre schön. Müsste man das Fahrrad nicht jeden Tag neu erfinden. BVA sind wir ja nicht, das ist ja TVÖD wir sind ja im TV_L. Doch es kommt auf die Prozentzahl an zu welcher eine Tätigkeit selbständig ausgeführt wrid, es muss über 50% sein um die nächste EG zu bekommen. Und es müssen SCHWIERIGE Tätigkeiten sein. Befristungsgründe sind auch so ein leidiges Thema.
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Wenn ich dir einen Tipp zur Informationsgewinnung gebe, habe ich mir was dabei gedacht. Also wäre es ganz sinnig, mal reinzuschauen. Schließlich sind die Tätigkeitsmerkmale zwischen TVöD und TV-L sehr ähnlich, wenn nicht häufig die gleichen. Ansonsten empfehle ich dringend eine Schulung zu dem Thema, was du da geschrieben hast ist ziemlicher Quatsch.
Aury:
Vielen Dank!
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