Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nicht im Haushalt berücksichtigt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Aury am 02.09.2022 21:41 ---Das mag sein. Aber sie ist zu allgemein gehalten und geht nicht zu sehr ins Detail.
--- End quote ---
Du möchtest also für alle aktuellen und zukünftigen möglichen Arbeitsvorgänge eine feingranulare Aufschlüsselung wo diese Eingruppiert sind.
Wer soll denn sowas pflegen und zusammenschreiben.
Da ist es doch wesentlich besser, wenn man diese unbestimmten Rechtsbegriffe nimmt (die gelten auch für Arbeitsvorgänge die man sich heute noch nicht vorstellen kann)
und lernt was deren Kernaussage ist und lässt im Zweifel ein Richter entscheiden wie es zu interpretieren ist.
Organisator:
--- Zitat von: Aury am 02.09.2022 21:23 ---Das Thema hatte ich auch. Dann hieß es im Chef-Gespräch: Die meisten hier führen Tätigkeiten aus die nicht in ihrer Beschreibung stehen, das ist nun mal unser aller Leid. Klar gibt auch welche die einfach mal höher stehen haben als sie ausführen. Wenn ich drauf bestehen würde nur das zu tun was da steht wäre die Stimmung im A* und man würde mich rausmobben. Denke so ging es anderen schon in anderen Bereichen auch wenn was war. Also dann lieber gleich was anderes suchen? Ich arbeite quasi im Bereich internes Personal und wir leiten FEGs an die ZA (Weiterbeschäftigungen, Höhergruppierungen, Entfristungen nach Liste, Neueinstellungen) - weiter. Das ist jedes Mal aufs Neue ein Theater die richtigen Formulierungen für die MA zu finden und man sieht da sehr viele Ungerechtigkeiten. Statt sie es uns direkt sagen probiert man ewig rum und bekommt es 100 x zurück. Da geht soviel Zeit verloren. Aber in der Posi kommt man sich noch mehr verarscht vor, indem man sich für andere einsetzt und selber in die Röhre guckt. Gleichzeitig machen wir aber auch noch Budgetplanung für Forschungsfonds, Umbuchungen, Drittelmittelverwaltung und Ergebnisrechnungen aller AGs. EG ist 8. Andere stellen derzeit in 9a ein. Vorheriger hatte in den FEGs immer "selbständig" stehen und einige Punkte haben wir gar nicht drin stehen habe die FEGs verglichen. Gibt es dafür eigentlich irgendwo Richtlinien wie ich was schreiben kann. Z.B. zählt die Einarbeitung eines neuen Kollegen und der Mehraufwand der in diesem Sekretariat hängen bleibt weil der neue Kollege eben noch nicht alles kann oder was anderes machen muss nicht als Befristungsgrund. Gibt es Liste von so Befristungsgründen irgendwo? TV-L Entgeltordnung ist auch sehr schwammig.
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Wenn "FEG" irgendetwas mit Tätigkeitsdarstellungen zu tun hat gibt es zweckmäßige Ausfüllhinweise auf der Homepage des BVA. Da ist z.B. auch zu finden, dass wertende Adjektive wie "selbständig" darin nichts zu suchen haben.
Aury:
Ja so eine Richtlinie wäre schön. Müsste man das Fahrrad nicht jeden Tag neu erfinden. BVA sind wir ja nicht, das ist ja TVÖD wir sind ja im TV_L. Doch es kommt auf die Prozentzahl an zu welcher eine Tätigkeit selbständig ausgeführt wrid, es muss über 50% sein um die nächste EG zu bekommen. Und es müssen SCHWIERIGE Tätigkeiten sein. Befristungsgründe sind auch so ein leidiges Thema.
JesuisSVA:
Wo in der EGO kämen selbständig ausgeführte Tätigkeiten und schwierige Tätigkeiten nebeneinander oder aufeinander aufbauend vor?
WasDennNun:
--- Zitat von: Aury am 05.09.2022 23:15 ---Ja so eine Richtlinie wäre schön. Müsste man das Fahrrad nicht jeden Tag neu erfinden. BVA sind wir ja nicht, das ist ja TVÖD wir sind ja im TV_L. Doch es kommt auf die Prozentzahl an zu welcher eine Tätigkeit selbständig ausgeführt wrid, es muss über 50% sein um die nächste EG zu bekommen. Und es müssen SCHWIERIGE Tätigkeiten sein. Befristungsgründe sind auch so ein leidiges Thema.
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es gibt von den AGs diverse Durchführungshinweise, die dem nahekommen was du dir wünscht.
Wenn es aber zu viele davon gäbe, die das was du dir wünscht abdecken würden, dann ist dein Job aber auch nur noch EG4 Wert.
Ist das dein bestreben?
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