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[Allg] Entlassung nach Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
xap:
Wo ist denn das Problem beim neuen AG einen späteren Arbeitsbeginn anzufragen? Die Kostenrisiken erscheinen mir im Gegensatz dazu dann doch ziemlich hoch.
Bastel:
--- Zitat von: xap am 30.08.2022 10:37 ---Wo ist denn das Problem beim neuen AG einen späteren Arbeitsbeginn anzufragen? Die Kostenrisiken erscheinen mir im Gegensatz dazu dann doch ziemlich hoch.
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Eventuell handelt es sich um eine Ausbildung?
Elur:
--- Zitat von: xap am 30.08.2022 10:37 ---Wo ist denn das Problem beim neuen AG einen späteren Arbeitsbeginn anzufragen? Die Kostenrisiken erscheinen mir im Gegensatz dazu dann doch ziemlich hoch.
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Das Problem ist, dass man ja jetzt nicht weiß, zu welchem Termin man anfangen könnte. Bei der Behörde läuft das Entlassungsverfahren und das ist dann von heute auf morgen beendet. Was soll er denn dem neuen Arbeitgeber sagen, warum er jetzt noch nicht genau weiß, wann er anfangen kann und bitte ganz spontan einen Vertrag abschließen möchte. Zumal ich glaube, dass es wichtig ist, dass die beiden Beschäftigungsverhältnisse übergangslos sind wegen der PKV. Die muss ja gekündigt werden, um in die GKV wechseln zu können. Das hat er bereits vorgenommen
xap:
Man sagt dem neuen AG einfach die Wahrheit und schildert den Sachverhalt. Ich sehe da kein Problem und das ist auch grundsätzlich empfehlenswert. Wenn der AG den MA einstellen möchte, ist es idR auch kein Problem den Arbeitsbeginn zu verschieben.
Für einen Wechsel in die GKV müssen die Voraussetzungen vorliegen. Ein nahtloser Übergang zwischen 2 Arbeitsverhältnissen ist m. E. nicht zwingend notwendig. Da bin ich aber kein Profi. Voraussetzung wäre z Bsp Wegfall Beamtenstatus oder Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze. Ich sehe da aber kein grundsätzliches Problem im geschilderten Fall.
Sleyana:
--- Zitat von: xap am 30.08.2022 12:08 ---Für einen Wechsel in die GKV müssen die Voraussetzungen vorliegen. Ein nahtloser Übergang zwischen 2 Arbeitsverhältnissen ist m. E. nicht zwingend notwendig. Da bin ich aber kein Profi. Voraussetzung wäre z Bsp Wegfall Beamtenstatus oder Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze. Ich sehe da aber kein grundsätzliches Problem im geschilderten Fall.
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Beim Gespräch mit einem Debeka Mitarbeiter letztens läuft das glaube ich so ab... Man rutscht in einen normalen PKV Vertrag, da man keinen ALG 1 Anspruch als Beamter hat. Man müsste sich dann um ALG2 bemühen und die zahlen glaube ich die PKV zum Basistarif der GKV. Sobald er Angestellter wird unter der Bemessungsgrenze wird er automatisch in die GKV wechseln müssen, da er die Anforderung für die PKV nicht erfüllt und unter 55 ist.
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