Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV-V taggleicher Stufensprung und Höhergruppierung aufgrund Neubewertung der Ste
Pocahontas:
Hallo!
Meine Stelle wurde neu bewertet. Die Höhergruppierung ist sicher.
Nun zeichnet sich ab, dass der Tag der Höhergruppierung exakt auf den Tag fallen wird, an dem auch der nächste Stufensprung fällig wäre.
Was kommt nun schlussendlich dabei heraus: höhere Stufe und höhere Gruppe? Oder höhere Gruppe, aber mit von vorne beginnender Stufenlaufzeit?
De facto hat sich nichts am Job geändert und wird es auch nicht. Die Neubewertung erfolgte schlicht, weil die Stellenbeschreibung bisher nicht die Realität wiederspiegelte.
Kaiser80:
Zunächst wird der Stufenaufstieg vollzogen. Dann erfolgt die Stufengleiche HG. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung
Organisator:
Wobei zu schauen ist, ob dir durch eine geänderte Stellenbeschreibung neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden oder ob bei gleichbleibender Stellenbeschreibung lediglich der Arbeitgeber seine Rechtsmeindung zur Eingruppierung geändert hat.
Pocahontas:
Kaiser80 hast Du auch einen Quellenhinweis für mich? Ich meinte irgendwo sowas auch mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder.
Die höherwertigen Tätigkeiten werden nicht neu übertragen. Die Stellenbeschreibung wurde komplett neu aufgesetzt und an die Realität angepasst. Folge ist eine Neubewertung der Stelle und daher folglich dann die Höhergruppierung. (Was also bedeutet: die letzten Jahre habe ich einen unterbezahlten Job getan, sozusagen.)
Organisator:
--- Zitat von: Pocahontas am 30.08.2022 08:36 ---Kaiser80 hast Du auch einen Quellenhinweis für mich? Ich meinte irgendwo sowas auch mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder.
Die höherwertigen Tätigkeiten werden nicht neu übertragen. Die Stellenbeschreibung wurde komplett neu aufgesetzt und an die Realität angepasst. Folge ist eine Neubewertung der Stelle und daher folglich dann die Höhergruppierung. (Was also bedeutet: die letzten Jahre habe ich einen unterbezahlten Job getan, sozusagen.)
--- End quote ---
Das ist etwas ungenau. Verstehe ich das richtig, dass du in der Vergangenheit höherwertige Tätigkeiten übernommen hast und diese erst mit der neuen Stellenbeschreibung zu einem Stichtag dir übertragen werden?
(ohne Übertragung höherwertiger Tätigkeiten kann es auch zu keiner Höhergruppierung kommen).
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