Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV-V taggleicher Stufensprung und Höhergruppierung aufgrund Neubewertung der Ste
Pocahontas:
Danke Isie! Mir fehlt nun aber der Querverweis vom TV-V auf den TVöD - oder gibt es da einen allgemeinen Hinweis, so in der Art von "was im TV-V nicht näher geregelt ist, findet seine Regelung im TVöD"? Bestimmt weiß das jemand!?!
Isie:
Wenn der Text identisch ist, ist auch die Rechtsfolge identisch. Das müsstest du vergleichen. Oder du postest im passenden Unterforum.
Der Zeitpunkt einer Stellenbewertung ist irrelevant. Maßgebend ist, wann dir die Tätigkeiten übertragen wurden. Wenn die Tätigkeiten in der ersten Stellenbeschreibung nicht mit den Tätigkeiten identisch waren, die du ausgeübt hast, ist entscheidend, ob dir die ausgeübten Tätigkeiten wirksam als auszuübende Tätigkeiten übertragen wurden.
Wenn dein Arbeitgeber dir die höherwertigen Tätigkeiten, die du bisher bereits ausgeübt hast, exakt zum Zeitpunkt deines Stufenaufstiegs übertragen möchte, kann das für dich wegen der stufengleiche Höhergruppierung natürlich günstiger sein als eine rückwirkende Korrektur der Entgeltgruppe.
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