Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV-V taggleicher Stufensprung und Höhergruppierung aufgrund Neubewertung der Ste
Organisator:
und ich verstehe das genau andersrum, nämlich dass der TE die höherwertigen Tätigkeiten ausgeübt hat, ohne dass sie übertragen wurden. Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, dass ausgeübte und übertragene Tätigkeiten unterschiedlich sind und per neuer Stellenbeschreibung wurde dies angepasst.
Mal schauen, was der TE dazu sagt.
Isie:
Falls der TE erfolgreich geltend macht, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung von Anfang an falsch war, richtet sich die Stufenzuordnung nicht nach den Regelungen für eine Höhergruppierung, sondern nach den Regelungen für eine Neueinstellung. Falls sich dagegen die Tätigkeiten schleichend geändert haben und erst dadurch die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt sind, richtet sich der Zeitpunkt der Höhergruppierung nach § 13 TVöD.
Die Ausschlussfrist von 6 Monaten, auf die MaLa hinweist, gilt für die Entgeltzahlung, aber nicht für die Eingruppierung, Höhergruppierung oder Stufenzuordnung.
Pocahontas:
Okay, ich versuche es Euch etwas zu präzisieren:
Ich unterschrieb vor ein paar Jahren -zu Dienstantritt- eine Stellenbeschreibung, deren Inhalt sicher aber nicht mit der Realität deckte. Es gibt mehrere Stellen mit dieser Stellenbeschreibung. Ich bin also kein Einzelfall (nur dass eben bei mir der Tag der Höhergruppierung auf den Tag der Höherstufung fällt). Wir sind zum Teil auch an verschiedenen Dienstorten eingesetzt. Die Tätigkeiten in der Realität entsprachen also (für mich) von Anfang an nicht denen der Stellenbeschreibung. Es wurde nun die Stellenbeschreibung aktualisiert und an die Realität angepasst, was eine Höhergruppierung zur Folge hat. Ich denke daher durchaus auch, dass die Bezahlung schlicht in den letzten Jahren nicht stimmte, da die Eingruppierung falsch war.
Ich hoffe, ich habe mich nun hinreichend präzise ausgedrückt?
Pocahontas:
Okay, danke MaLa für das Feedback!
Ich suche noch immer nach einer Quelle, in der steht, dass der Stufensprung vor dem Gruppensprung durchgeführt wird. Kannst Du -oder irgendwer- mir da helfen?
Das wäre noch super!
Isie:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-133-stufenlaufzeit-bei-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI7170563.html#:~:text=Eine%20Besonderheit%20ergibt%20sich%20auch,erst%20danach%20die%20H%C3%B6hergruppierung%20vorzunehmen.
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