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Eingruppierung (E5) bei einschlägiger Erfahrung - Hotline Gesundheitsamt
JesuisSVA:
Die starke Verwunderung ließe bei hinreichend intensiver Beschäftigung mit dem Eingruppierungsrecht schnell nach. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Diese ist mithin maßgeblich. Die geschilderte Tätigkeit läßt E4 vermuten, die Anforderungen in der nachgeschobenen Stellenausschreibung könnten auch auf E3 hindeuten. Jedenfalls wurde hier nichts geschildert, was eine Eingruppierung in E5 auch nur ansatzweise vermuten ließe. Daran ändern auch anekdotische Schilderungen zu Kollegen überhaupt nichts.
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Ich sehe neben der Bedienung eines Telefons wenig Zusammenhang zwischen der geschilderten berufserfahrung und der aktuellen Tätigkeit. Die Zeiten könnten durchaus förderlich sein, die Berücksichtigung förderlicher zeiten wäre jedoch vor Einstellung zu verhandeln gewesen.
Organisator:
--- Zitat von: Gonzo am 30.08.2022 14:35 ---Da hier scheinbar viele sachkundige User unterwegs sind habe ich Fragen zu meinem Arbeitsverhältnis im Gesundheitsamt.
Erstmal zu mir:
Ich habe eine Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann vor über zehn Jahren erfolgreich absolviert, seitdem arbeitete ich u. A. bei der Deutschen Bahn am Telefon (BahnCard-Service) sowie für zwei größere Reiseveranstalter auch jeweils als Kundenberater am Telefon. So komme ich cirka auf 8 Jahre Erfahrung in der direkten Beratung via Telefon/Hotline sowie per E-Mail.
Seit einem Jahr arbeite ich nun im Gesundheitsamt am Telefon(Hotline) und bin Ansprechpartner im Gesundheitsamt für alle Bürger im Landkreis. Ich gebe Auskünfte zu allen Gesundheitsthemen sowie zu aktuellen Corona-Auflagen. Ich habe Aussicht auf den Posten der stellvertretenden Teamleitung (Hotline).
Mir ist klar, dass ich kein gelernter Verwaltungsfachangesteller bin jedoch denke ich, dass E5 / Stufe 1 zu niedrig angesetzt ist wenn eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung sowie 8-jährige eingschlägige Berufserfahrung besteht.
Kurz gefragt: Liege ich falsch? Oder, wenn ich richtig liegen sollte: welche EG / Stufe wäre gerechtfertigt? Einschlägige Erfahrung in der spezifischen mir übertragenen Aufgabe besteht wie oben beschrieben.
Danke!
--- End quote ---
EG 5 kann durchaus zutreffend sein, wenn die Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse benötigen. Das erscheint gut möglich. Es können aber auch gut schwierige Tätigkeiten entsprechend E4 sein.
Einschlägige Berufserfahrung mag ich nicht zu erkennen, da die Aufgaben zwischen Bahn-Hotline und Gesundheitsamt-Hotline sich fachlich erheblich unterscheiden.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Organisator am 30.08.2022 16:33 ---EG 5 kann durchaus zutreffend sein, wenn die Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse benötigen. Das erscheint gut möglich.
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Wo möchtest Du hier denn das Erfordernis von Fachkenntnissen von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art sehen, die den bspw. in BAG, Urteil v. 24.08.1983 - 4 AZR 32/81 aufgestellten Maßstäben gerecht werden?
Organisator:
--- Zitat von: JesuisSVA am 30.08.2022 16:44 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.08.2022 16:33 ---EG 5 kann durchaus zutreffend sein, wenn die Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse benötigen. Das erscheint gut möglich.
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Wo möchtest Du hier denn das Erfordernis von Fachkenntnissen von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art sehen, die den bspw. in BAG, Urteil v. 24.08.1983 - 4 AZR 32/81 aufgestellten Maßstäben gerecht werden?
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Das kommt darauf an, wie die "Auskünfte zu allen Gesundheitsthemen" ausgestaltet sind. Je nach dem haben sie das tariflich geforderte Ausmaß - oder auch nicht.
JesuisSVA:
Na, sie werden so ausgestaltet sein, dass ein Callcenter-Agent ohne jeden fachlichen Hintergrund sie geben kann, siehe auch das durch den Fragesteller als Beispiel gewählte Anforderungsprofil. Auch eine Schulung, die über das für E3 oder E4 (für E4 übrigens bis auf das Niveau einer Berufsausbildung von weniger als 3 Jahren) verlangte Maß an Fachkenntnissen hinausginge, ist nicht geschildert worden.
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