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Wie wird man als Quereinsteiger eingruppiert?

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JesuisSVA:
Das ist häufig so, den Arbeitgeber trifft grundsätzlich aber keine Rechtspflicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: JesuisSVA am 02.09.2022 20:17 ---Nein, die Eingruppierung in E7 erfolgt mit erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs.

--- End quote ---
Aber man bekommt dann eine Zulage, so dass man das Entgelt der EG7 auf dem Konto hat, oder?

JesuisSVA:
Natürlich. Ganz so, wie Börnie es völlig korrekt erklärt hat.

Silberfisch:
Bin gerade auf diesen Thread gestoßen und habe eine weitergehende Frage zum Beitrag von Börnie:
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 als Tätigkeitsmerkmal mit Anforderungen in der Person (Vorbemerkung Nr. 2) gesehen wird und Stelleninhaber bei Nichterfüllen eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert sind!? Ob richtig oder falsch, weiß ich, dass das häufig so gehandhabt wird.

Wäre im Hinblick auf die Eingruppierung der Kommunalen Ordnungsdienste interessant zu wissen...

JesuisSVA:
Die Vorbemerkungen zu allen Teilen sind keine Tätigkeitsmerkmale.

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