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Mehrarbeit und Kündinung(Seiten AN)
JesuisSVA:
Das trifft ja nur bei Arbeitszeitkonten nach § 10 TV-L zu.
Bumblebee:
--- Zitat von: KakPuh am 31.08.2022 14:16 ---Du redest nicht von Mehrarbeit, da das, wie JesuisSVA sagt, ein definierter Begriff ist.
Ihr habt bei euch eine Gleitzeitregelung und die Möglichkeit Guthaben "vorzuarbeiten" um es dann bei anderer Gelegenheit abzugleiten.
Bei uns wäre es vermutlich so, dass der genehmigte Arbeitszeitausgleich storniert werden würde, dann natürlich dem Zeitguthaben wieder gutgeschrieben wird und das Guthaben vor ausscheiden genutzt werden kann.
Aber ob es dafür gesetzliche Grundlagen gibt, weiß ich nicht, da solche Gleitzeitkonten glaub über interne Regelungen gemacht werden.
Wenn du lieb (nein... fachlich richtig) fragst, kann JesuisSVA vielleicht mehr dazu sagen...
--- End quote ---
Danke dir für deine Antwort :-)
Ja krass, bei uns heißt das Ganze tatsächlich Mehrarbeit, denn zumindest in unserer Abteilung, haben wir keine Gleitzeit. In der Verwaltung selbst, haben sie das schon. Aber auch dort reden alle von Mehrarbeit.
Aber gut, wir haben ja nicht mal ein Zeiterfassungssystem :-(
--- Zitat von: KingTut am 31.08.2022 14:24 ---
--- Zitat von: Bumblebee am 31.08.2022 10:19 ---Hallo Zusammen,
da es im TV-L ja so ist, dass man Mehrarbeit, die bereits "beantragt" wurde, bei Krankheit nicht wiederbekommt.
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Trifft § 10 Abs. 4 TV-L nicht zu?
Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto (Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.
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Joa... Eigentlich müsste dies wohl zutreffen.
In unserer Dienstvereinbarung steht nur, wenn man krank ist, dann gibt es keine Stunden zurück, da ein Freizeitausgleich nicht mit Urlaub gleichzusetzen ist.
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