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Energiepauschale

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pommes:
lol, sehr gut. Hat sich doch gelohnt nochmal reinzuschauen, jetzt lächel ich :)

Admin2:
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Babbe1986:

--- Zitat von: Admin2 am 24.09.2022 01:45 ---Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

--- End quote ---

Machen wir!

TVöDler2022:

--- Zitat von: Babbe1986 am 22.09.2022 22:08 ---Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

--- End quote ---

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: TVöDler2022 am 25.09.2022 00:03 ---
--- Zitat von: Babbe1986 am 22.09.2022 22:08 ---Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

--- End quote ---

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

--- End quote ---
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

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