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Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung
Thomber:
Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt. :o ;D :D
Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
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Zum Thema: Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann? Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!? "Sorry, wir haben 2022..." ;)
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 05.09.2022 11:09 ---Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt. :o ;D :D
Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
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Zum Thema: Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann? Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!? "Sorry, wir haben 2022..." ;)
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung
--- End quote ---
na weil hier einer meinte, dass es doch so einzigartige Privilegien gibt. Sich dann aber scheute zu sagen, was er damit meinte.
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Zum Thema
Hier wäre eine Interessenabwägung zwischen Dienstherrn (Sicherstellung der Aufgabenerledigung) und des Beamten (Dienstherrenwechsel) vorzunehmen. Im Ergebnis kann aber nur der Zeitpunkt des Wechsels varrieren, das "ob" jedoch nicht.
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2022 11:16 ---
--- Zitat von: Thomber am 05.09.2022 11:09 ---Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt. :o ;D :D
Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
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Zum Thema: Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann? Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!? "Sorry, wir haben 2022..." ;)
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung
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na weil hier einer meinte, dass es doch so einzigartige Privilegien gibt. Sich dann aber scheute zu sagen, was er damit meinte.
Jo, hab´s gesehen und versucht nicht zu lesen! *würg*
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Zum Thema
Hier wäre eine Interessenabwägung zwischen Dienstherrn (Sicherstellung der Aufgabenerledigung) und des Beamten (Dienstherrenwechsel) vorzunehmen. Im Ergebnis kann aber nur der Zeitpunkt des Wechsels varrieren, das "ob" jedoch nicht. Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.
--- End quote ---
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 05.09.2022 11:27 --- Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.
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Dann müsste aber die Dienststelle darlegen, warum ihre Interessen so stark überwiegen. Also warum der Beamte und nur er dauerhaft gebraucht wird. Hat er so ein Spezialwissen oder solche besonderen Fähigkeiten, die auch dauerhaft nicht (oder nicht wirtschaftlich) von anderen erbracht werden können?
Ansonsten wäre ja die Versetzung (bzw. die Ablehnung derer) ein Verwaltungsakt, der einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist.
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2022 11:51 ---
--- Zitat von: Thomber am 05.09.2022 11:27 --- Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.
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Dann müsste aber die Dienststelle darlegen, warum ihre Interessen so stark überwiegen. Also warum der Beamte und nur er dauerhaft gebraucht wird. Hat er so ein Spezialwissen oder solche besonderen Fähigkeiten, die auch dauerhaft nicht (oder nicht wirtschaftlich) von anderen erbracht werden können?
Ansonsten wäre ja die Versetzung (bzw. die Ablehnung derer) ein Verwaltungsakt, der einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist.
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Im vorliegenden Fall geht es nicht um Schlüsselpersonal, oo7-Agenten oder andere eventuell denkbaren Ausnahmen. Die Begründung lautet sinngemäß nur: Die Behörde hat Vakanzen und kann auf kein Personal verzichten. Das Interesse der Behörde EINE Stelle mehr besetzt zu halten wiegt schwerer als ihr Interesse an Aufstieg, Beförderung, beruflichen Werdengang... usw.
Wie gesagt: Sobald ich mehr erfahre, werde ich berichten.
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