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Gehaltsvorstellung im öffentlichen Dienst
mbird:
Hallo zusammen,
ich habe im Forum einige Themen zu dieser Frage gesehen, blicke jedoch trotzdem nicht durch.
Im Bewerbungsportal für eine öffentliche Stelle soll ich in einer Zeile meine Gehaltsvorstellung angeben (Pflichtfeld!). Da ja das Gehalt im öffentlichen Dienst keine persönliche Verhandlungssache ist verwirrt mich das ein bisschen.
Meine Situation ist folgende:
Ich habe einen Masterabschluss und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst). Soviel ich verstanden habe, wäre ich durch meinen Abschluss den Entgeltgruppen E13-E15Ü zugeordnet. Durch meine Berufserfahrung könnte ich direkt die Erfahrungsstufe 3 erhalten. Höher als 3 ist allerdings ohne Erfahrung im öffentlichen Dienst direkt bei der Einstellung nicht möglich. Frage 1) Liege ich in der Annahme richtig?
Die weiteren Fragen zu denen ich keine Antwort gefunden habe sind folgende:
2) Was unterscheidet die Entgeltgruppen E13-E15Ü voneinander? Erfolgt die Gruppierung subjektiv? Wie kann ich mich selber einordnen?
3) Was geschieht wenn die von mir angegebene Gehaltsvorstellung über dem Wert liegt, die man mir zuordnet? Warum werde ich nach einem Gehaltswunsch gefragt, falls sowieso schon eine transparente, öffentlich einsehbare Tabelle existiert?
Danke im Voraus und viele Grüße
mbird
calmac:
1) Es hängt lediglich davon ab, welche Tätigkeit für die Stelle vorgesehen ist. Jemand mit Master kann auch eine E9 Stelle bekommen und erhält dafür auch...E9.
2) Die Eingruppierung erfolgt objektiv aufgrund eines Tätigkeitsprofils. Es gibt dafür eine Entgeltordnung, die kostenfrei im Internet einsehbar ist.
3) Nichts.
JesuisSVA:
Bereits die Prämisse, man könne das Gehalt nicht verhandeln, ist grundfalsch. Auch die Prämisse, der Abschluss führe zu einer Eingruppierung in E13-E15ü, ist grundfalsch. Eine Eingruppierung in E15ü ist ohnehin nicht möglich. Auch die Prämisse, es gäbe Erfahrungsstufen ist grundfalsch. Und die wohl damit gemeinte Annahme, man könne in keiner höheren Stufe der Entgelttabelle als Stufe 3 eingestellt werden, wenn man keine Erfahrung im öffentlichen Dienst habe, ist ebenso falsch.
Die genannten Entgeltgruppen unterscheiden sich u.a. durch das zustehende Entgelt voneinander. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Du kannst Dir selbst eine Rechtsmeinung dazu bilden, welche Eingruppierung zutreffend ist, indem Du unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG sowie der umfangreichen Kommentarliteratur prüfst, welche Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt werden.
Wie welcher Arbeitgeber der deutlich mehr als 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auf eine unzutreffende Gehaltsvorstellung durch den Bewerber reagiert, kann nicht einmal seriös gemutmaßt werden.
MoinMoin:
zu 3.) es eröffnet dem AG die Möglichkeit dir förderliche Zeiten anzuerkennen.
D.h. wenn du einen AV angeboten bekommst, für deren Tätigkeiten du keine einschlägige Berufserfahrung hast, kann man dir trotzdem die Stufe 3 anbieten.
mbird:
Vielen Dank an alle für die Hilfe. Ich habe mich in der Zwischenzeit auch zusätzlich informiert und die Erklärungen hier haben mir auch weitergeholfen.
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