Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gehaltsvorstellung im öffentlichen Dienst
Kryne:
--- Zitat von: Spidersangel am 06.09.2022 12:16 ---Für das Versagen der handelnden Personen kann der Tarifvertrag nichts.
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Behauptet ja auch keiner.
JesuisSVA:
Die handelnden Personen haben aber auch keinen Einfluss auf die Eingruppierung jenseits der Festlegung der auszuübenden Tätigkeit.
Saggse:
--- Zitat von: anhe91 am 06.09.2022 10:09 ---Dass die Eingruppierung objektiv nach TVöD geschieht, ist aber auch nur Theorie. Ich habe schon viele Stellenanzeigen gesehen, die bei annähernd gleichem Inhalt von E9 bis E12 eingruppiert waren. Die niedrige Stufe gibts dann in einkommensschwachen Gebieten bzw. kleinen Kommunen, die hohe Stufe in einkommensstärkeren Gegenden oder größeren Kommunen.
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Für die Eingruppierung sind nicht nur die Tätigkeiten ausschlaggebend, sondern auch ihr Anteil. Hier mal 45% statt 50% oder da mal 30% statt 35% - und schon hat man völlig unterschiedliche Eingruppierungen, auch wenn die jeweilige Stellenanzeige im Zweifelsfall komplett identisch ist.
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