Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablauf befristeter Vertrag - Was dann?
BlackVoodoo:
Guten Abend.
Ich habe einen auf 12 Monate befristeten Vertrag, der zum 31.01. endet. Lt mündlicher Vereinbarung werde ich auf jeden Fall weiterbeschäftigt .
Aktuell bin ich in EG4/3 eingruppiert.
Was passiert nun, wenn der befristete Vertrag endet? Wird da ein neuer, unbefristeter AV erstellt oder wird aus dem befr. Vertrag eine Art Änderungsvertrag mit unbefristeter Laufzeit?
Was passiert mit meiner aktuellen Eingruppierung in EG4/3? Bleibt die Erfahrungsstufe bestehen? Mir wurde nach 12 Monaten eine höhere Tarifstufe zugesagt.
Danke vorab für Infos und Tipps.
Max:
Das kann dir niemand beantworten. Es könnte ggf. auch erneut ein befristeter Vertrag geschlossen werden.
WasDennNun:
Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Aury:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2022 08:02 ---Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
--- End quote ---
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher? Bei uns heißt es, wenn es schiefläuft mit dem Folgevertrag dann darf der Angestellte auf keinen Fall arbeiten aus versicherungstechnischen Gründen. Er soll dann Urlaub nehmen. So lautete jedenfalls unsere Anweisung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aury am 05.09.2022 23:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2022 08:02 ---Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
--- End quote ---
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher? Bei uns heißt es, wenn es schiefläuft mit dem Folgevertrag dann darf der Angestellte auf keinen Fall arbeiten aus versicherungstechnischen Gründen. Er soll dann Urlaub nehmen. So lautete jedenfalls unsere Anweisung.
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Bla.Blub. Du sollst Urlaub nehmen für eine Zeit wo du keinen AV hast?
Wie hohl ist das denn?
Keine Ahnung, ob ein vom AG genehmigter Urlaub für die Zeit nach dem AV als Eintrittskarte für den unbefristeten AV gilt.
Man geht hin, wird nicht abgewiesen, bekommt Arbeitsvorgänge zugewiesen und hat doch damit einen AV, wo soll das versicherungstechnisch ein Problem geben?
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