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Ablauf befristeter Vertrag - Was dann?

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Alien1973:
Ich finde es als absolute Unsitte den AN in solchen Dingen im Unklaren zu lassen. Wenn man nicht verlängert wird MUSS man sich 4 Wochen vorher beim Arbeitsamt melden. Nur wie soll man das machen wenn man vom AG nix gesagt bekommt?

Der AG soll seine Hosen runter lassen und rechtzeitig Hü oder Hott sagen, alles andere ist unseriös. Ich würde rechtzeitig nachfragen, 5 Monate vorher wie aktuell ist da zu früh. Aber mit Hinweis auf das Arbeitsamt kann man schon vom AG 2 Monate vor Ablauf erwarten, dass er hinsichtlich einer Vertragsverlängerung eine Aussage treffen kann. Kann er das nicht, suche ich mir eine andere Arbeit. Wenn er dann doch will und ich was anderes habe, Pech für den AG....

WasDennNun:
ich dachte immer, dass man sich 3 Monate vor ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden muss, hat sich da was geändert?

Und lustig wird es, wenn man sich einen Tag freistellen lässt, weil man zu einem Bewerbungsgespräch muss.
Glaube da hatte man früher Anspruch drauf.

Aber wer sich so rumschuppsen lässt, ist entweder deppert oder in extrem schlechter Verhandlungsposition.

BlackVoodoo:
Vielen Dank für all die Antworten, aber noch eine kurze Frage hierzu.

Macht es einen Unterschied, ob der befristete Vertrag vor Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird oder ob der befristete Vertrag per 31.01. abläuft und dann ab 01.02. ein unbefristeter vorgelegt wird.

Danke

JesuisSVA:
Da es für einen unbefristeten Arbeitsvertrag keiner Schriftform bedarf, kommt es nicht darauf an, wann ein schriftlicher Vertrag vorgelegt würde, sondern wann der Arbeitsvertrag geschlossen worden ist.

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