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Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)

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Matze1986:

--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 14:58 ---Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale"  Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.

Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.

--- End quote ---

Es wurde doch nun schon mehrfach von verschiedenen Personen darauf hingewiesen, dass die Einstellungsbehörde keinen Fehler gemacht hat und KEINE Diskriminierung vorliegt.
Sie erweisen Ihrem/Ihrer Bekannten einen Bärendienst, nur um sich selbst "geil" zu fühlen.
Absolut widerliches Verhalten!

Karma is a Bitch!

Opa:
Es gilt zudem der Grundsatz, dass Daten immer auf dem kürzesten Weg, also direkt bei der betroffenen Person einzuholen sind. Der vorgeschlagene Umweg über andere Behörden oder das Übersetzungsbüro löst eine Mehrbelastung bei unbeteiligten Dritten aus, einschließlich einer Prüfung, ob die Datenübermittlung zulässig ist. Ein solcher Vorschlag zeugt von einer gering ausgeprägten Problemlösungskompetenz verbunden mit einem Hang zu unnötiger Bürokratie.

Lady Wilmore:

--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 14:58 ---... Es geht mir dabei ums Prinzip. ...
Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.

--- End quote ---
Hammer. So viel Profilierungssucht auf Kosten anderer und das noch als reine Nächstenliebe zu verkaufen.
Darauf muss man auch erstmal kommen.
Und ich teile die Meinung, dass die Dokumente im Original vorzulegen sind.

Max:
Ich kann ebenfalls in der Beschreibung keinen Sonderweg erkennen und finde auch,  dass der TE hier einen Konflikt anstachelt den es nicht braucht.
Die Personalabteilung hätte das zwar eleganter alles in einem abfragen können,  aber manchmal merkt man erst später, dass etwas fehl.

Bei uns wäre ebenfalls alles um Orginal vorzulegen,  wovon dann eine "offizielle" Kopie gemacht wird. Übersetzungen wo nötig.
 Aus deiner Schilderung geht hervor,  dass die Originale eben noch nie vorgelegt wurden.





TheBr4in:
Wenn "eine Person" schon vor Ernennung wegen solchen Marginalien so eine Show abzieht, dann hoffe ich, dass die Behörde es sich noch überlegt.

Auch ich musste alle Unterlagen die ich vorher in beglaubigter Kopie zugesandt hatte nochmals im Original vorlegen. Diese wurden dann kopiert, durch die Dienststelle beglaubigt und meiner Perosnalakte zugeführt.

Man überlege sich mal wie es qäre, wenn eine Kopie des Abschlusszuegnisses vorgelegt würde und zum Verifizieren soll dann der Bearbeitende die Uni anrufen und fragen, ob die Kopie so stimmt.

Ein Rat an die Person: werd erwachsen.

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