Demnächst soll jemand als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst eingestellt und vereidigt werden.
Die Person mit ausländischem Aussehen erfüllt alle Voraussetzungen für den Dienst - allerdings ist die Person im Ausland, außerhalb der EU, geboren. Das heißt, dass er keine deutsche Geburtsurkunde hat. Zur Einstellung musste die Person die geforderten Unterlagen einreichen, dabei reichte die Person eben auch seine Geburtsurkunde sowie seine Einbürgerungsurkunde ein. Die Geburtsurkunde hat die Person als Kopie (in französischer Sprache) eingereicht. Kurzdarauf bat die Behörde die Geburtsurkunde, die in Französisch war, in Deutsch mit einer beglaubigten Übersetzung erneut einzureichen. Die Person kam auch dieser Aufforderung nach und reichte eine beglaubigte Übersetzung (inkl. Adresse der Übersetzerin (samt Firma)) ein.
Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …
Ich betrachte es als Schikane, da bereits die geforderten Unterlagen mehrmals der Behörden vorlagen und übermittelt wurden. Zudem hat die Behörde bei Anzweifelung der Dokumente, insbesondere bei der Einbürgerungsurkunde, die Möglichkeit zur Recherche, indem sie z.B. selbsttätig beim Einbürgerungsbehörde der jeweiligen Stadt anruft, um sich über den Status der Person Klarheit zu verschaffen.
Besonders problematisch sehe ich es an, dass für andere Anwärter die bloße Kopie der (deutschen) Geburtsurkunde reicht während die Person Dokumente, die seine Identität und Status klären, ständig erneut, beglaubigt oder original nachreichen muss. Bei anderen Anwärtern hat nur eine Kopie der Geburtsurkunde gereicht zur Personenfeststellung. Wieso reicht aber dann eine beglaubigte übersetzte Kopie der Geburtsurkunde und seine deutsche Einbürgerungsurkunde bei der Person nicht aus?. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, weshalb sich die Behörde so verhält. Nahezu jedes eingereichte Dokument wird angezweifelt und die Person befindet sich immer in der Beweispflicht.