Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Rentenonkel:
Wenn man sich die Grundsätze vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Besoldung anschaut, ist es wie folgt.
Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf Parametern (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, symsteminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder) ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstrukutr und des Alimentationsniveaus ermittelt. Wenn mindestens drei Parameter verletzt sind, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.
Sind lediglich ein oder zwei Parameter verletzt, müssten die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- oder Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten Kriterien im Rahmen einer Gesamtbewertung gewürdigt werden.
Neu ist die konkretere Einordnung des Mindestabstandsgebotes. Nach geltender Rechtsprechung muss sich die Beamtenbesoldung (des kleinsten Beamten) vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben.
Wenn also auf der einen Seite der Verbraucherindex steigt und auf der anderen Seite durch Einführung des Bürgergeldes der bisherige Bedarf von 445 EUR auf 500 EUR steigt, dann hat das auch Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung.
Allerdings vergleicht das BVerfG immer nur Jahreseinkünfte miteinander und im Übrigen die Nettoeinkünfte.
Wenn man jetzt einen Blick in die Glaskugel riskiert und anstelle von linearen Erhöhungen eine Einmalzahlung von 3.000 EUR (steuerfrei) jeweils im Dezember erhalten würde, könnte wahrscheinlich die Vermutung einer (weiteren) verfassungswidrigen Unteralimentation zunächst widerlegt werden.
Der Besoldungsgesetzgeber wird vermutlich diesen Weg gehen, weil er insbesondere bei den Energiekosten eine Deflation erwartet, sobald der Krieg in der Ukraine vorbei ist und/oder die Abhängigkeit des Westens von den Rohstoffen Russlands durch bezahlbare Alternativen beendet ist.
Derzeit trifft eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen auf ein durch Sanktionen und Gegensanktionen stark reduziertes Angebot und wie immer in der freien Marktwirtschaft bedeutet das steigende Preise.
Ob die Rechnung aufgeht, weiß niemand. Lineare Erhöhungen kann man allerdings nicht mehr zurück nehmen, daher werden die Besoldungsgesetzgeber lineare Erhöhungen in etwa so scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Ich persönlich rechne daher zukünftig eher mit Einmalzahlungen.
Auf lineare Erhöhungen kann man höchsten im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur A Besoldung aus Bremen rechnen.
Warzenharry:
--- Zitat von: Rentenonkel am 07.09.2022 10:23 ---Wenn man sich die Grundsätze vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Besoldung anschaut, ist es wie folgt.
.....
Auf lineare Erhöhungen kann man höchsten im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur A Besoldung aus Bremen rechnen.
--- End quote ---
So sehe ich die Zukunft leider auch. Super Beitrag.
Mal sehen, wie sich die BReg entscheidet. Passieren muss aber was.
Bastel:
Die Zahlung müsste es aber dann jeden Dezember geben. Sonst ist man ja wieder ruck zuck auf Hartz Niveau.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Bastel am 07.09.2022 11:00 ---Die Zahlung müsste es aber dann jeden Dezember geben. Sonst ist man ja wieder ruck zuck auf Hartz Niveau.
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Wenn die Energiekosten wieder sinken, und somit die Wohn- und Nebenkosten auch wieder sinken, sinkt auch das ALG II Niveau.
Dann wiederum könnten die Einmalzahlungen auch wegfallen (oder geringer ausfallen), ohne dass das Mindestabstandsgebot unterschritten würde, während lineare Erhöhungen nicht mehr weggenommen werden könnten.
Genau darauf spekuliert ja die Ampelregierung und stemmt sich so vehement gegen lineare Erhöhungen auf Inflationsniveau.
WasDennNun:
--- Zitat von: Warzenharry am 07.09.2022 08:24 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 21:47 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 09:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 09:49 ---Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran
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Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:
"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html
Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.
Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
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Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.
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Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.
"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.
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Ich habe es gelesen und bleibe bei meiner Aussage, die verkürzt das darstellt, was Rentenonkel schön verständlich dargelegt hat.
Mal salopper gesagt:
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit wird nicht berührt, wenn der Beamte sich (so wie alle anderen Bürger) durch die Inflation einschränken muss, also eine Wohlstandsverringerung hat.
Und amtsangemessen bleibt es ja auch, da es ihm genauso beschissen wie den anderen geht.
Ergo: Erst muss in der Umgebung was passieren, bis es beim Beamten ankommt.
(H4 Satz geht hoch -> Mindesalimentation unterschritten, also hoch mit dem Sold etc...)
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