Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
xyz123:
Ich habe dem BMI nochmal diesen Zeitungsartikel geschickt. Man weiß ja nicht, ob die da Zeitung lesen:
"Steuer- und abgabenfrei bis zu 3000 Euro
Regierung fordert Arbeitgeber zur Zahlung von „Inflationsprämie“ auf"
BlauerJunge:
Klar. Ich sage mir auch regelmäßig, dass ich mehr Sport machen muss. Klappt auch nicht.
xyz123:
--- Zitat von: BlauerJunge am 07.09.2022 07:03 ---Klar. Ich sage mir auch regelmäßig, dass ich mehr Sport machen muss. Klappt auch nicht.
--- End quote ---
Da hast du bestimmt auch Recht. Aber bei einer Einmalzahlung bin ich etwas optimistischer, als bei der der dauerhaften Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation...
Warzenharry:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 21:47 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 09:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 09:49 ---Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran
--- End quote ---
Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:
"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html
Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.
Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
--- End quote ---
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.
--- End quote ---
Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.
"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.
xyz123:
--- Zitat von: Warzenharry am 07.09.2022 08:24 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 21:47 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 09:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 09:49 ---Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran
--- End quote ---
Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:
"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html
Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.
Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
--- End quote ---
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.
--- End quote ---
Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.
"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.
--- End quote ---
Wie schon oben geschrieben. Das ist die rechtliche Seite. In der Realität interessiert das niemand. Leider.
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