Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
flip:
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 19:13 ---Er soll ja nicht auf Grundlage des GG mehr Besoldung zahlen. Allerdings könnte das GG i.V.m. der Unabweisbarkeit und der Unvorhersehbarkeit eine ÜPL rechtfertigen, um die Besoldung, auch im laufenden Haushalt noch anzupassen.
--- End quote ---
zur Klarstellung:
Die Höhe der Besoldung wird vom Gesetzgeber im entsprechenden Besoldungsgesetz festgelegt.
Der Dienstherr hat sich an eben dieses zu halten.
flip:
--- Zitat von: MasterOf am 06.09.2022 20:15 ---
--- Zitat von: lotsch am 06.09.2022 19:24 ---Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.
--- End quote ---
So sehe ich das auch.
Arbeiten lohnt sich immer weniger, das wird von Entlastungspaket zu Entlastungspaket immer mehr deutlich.
Armes Deutschland.
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Was meiner Meinung nach nicht an den Entlastungspaketen liegt. Seit vielen Jahren wird an der Besoldung gespart mit dem Hinweis auf die schwarze Null, zusätzlich Versorgungsrücklage, längere Arbeitszeit etc.
Amtsangemessene Alimentation wird verweigert und eine längst fällige Anpassung verschleppt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 09:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 09:49 ---Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran
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Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:
"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html
Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.
Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
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Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.
emdy:
Ach deshalb wurden die Beamten im jüngsten Entlastungspaket mit chirurgischer Präzision ausgespart ( Stichwort Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge...). Jetzt ergibt alles Sinn. Mal schauen wie sehr der Lebensstandard der Lufthansapiloten sinkt.
WasDennNun:
--- Zitat von: emdy am 06.09.2022 22:41 ---Ach deshalb wurden die Beamten im jüngsten Entlastungspaket mit chirurgischer Präzision ausgespart ( Stichwort Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge...). Jetzt ergibt alles Sinn. Mal schauen wie sehr der Lebensstandard der Lufthansapiloten sinkt.
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Die ja klar zur Allgemeinheit zählen.
Aber was klar ist, dass wenn die Angestellten irgendeinen Schluck aus der Pulle bekommen, dann muss der Schluck für die Beamten identisch ausfallen!
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