Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.

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xyz123:
Klingt ja alles schön und gut hier, aber eine Sache hat der Dienstherr in den letzten Jahren gelernt:

Es passiert ihm nichts, wenn er besoldungstechnisch einfach nichts macht.

Das ist natürlich traurig in einem Rechtsstaat, aber es ist die Realität.

Organisator:

--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 12:05 ---
--- Zitat von: Organisator am 06.09.2022 12:00 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 11:41 ---Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

--- End quote ---

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?

--- End quote ---

Das Grundgesetzt ist die höchste Rechtgrundlage, die es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt.  ???

--- End quote ---

Dann frage mal den Beauftragten für den Haushalt, inwieweit er das Grundgesetz als Ermächtigungsgrundlage für erhöhte Besoldungsausgaben sieht. Ich befürchte, er wird bestenfalls lachen.

Warzenharry:

--- Zitat von: Organisator am 06.09.2022 13:08 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 12:05 ---
--- Zitat von: Organisator am 06.09.2022 12:00 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 06.09.2022 11:41 ---Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

--- End quote ---

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?

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Das Grundgesetzt ist die höchste Rechtgrundlage, die es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt.  ???

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Dann frage mal den Beauftragten für den Haushalt, inwieweit er das Grundgesetz als Ermächtigungsgrundlage für erhöhte Besoldungsausgaben sieht. Ich befürchte, er wird bestenfalls lachen.

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Er soll ja nicht auf Grundlage des GG mehr Besoldung zahlen. Allerdings könnte das  GG i.V.m. der Unabweisbarkeit und der Unvorhersehbarkeit eine ÜPL rechtfertigen, um die Besoldung, auch im laufenden Haushalt noch anzupassen.

lotsch:
Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.

MasterOf:

--- Zitat von: lotsch am 06.09.2022 19:24 ---Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.

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So sehe ich das auch.
Arbeiten lohnt sich immer weniger, das wird von Entlastungspaket zu Entlastungspaket immer mehr deutlich.
Armes Deutschland.

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