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[RP] Regelbeurteilung
Ede65:
Hallo in die Runde,
für meine Dienststelle (Vermesseramt) steht mal wieder die Regelbeurteilung an.
Nach Aussage meines Abteilungsleiters braucht er die guten Beurteilungen für
die Vermesser für die Verwaltung (also ich) bleibt da nur ein C. Mitarbeitergespräche sind seid Jahren nicht
mehr geführt worden.
Dagegen möchte ich auf jeden Fall vorgehen, dass hat zwar wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg,
man muss sich aber nach über 30 Dienstjahren nicht alles bieten lassen.
Leider finde ich zur Beurteilung sehr wenig im Beamtenrecht, dass ist alles sehr allgemein gehalten.
Oder ich suche an der falschen Stelle.
Vielleicht hat ja jemand schon eine ähnliche Situation erlebt und könnte mir einige Tipps oder Hinweise
zukommen lassen.
Tagelöhner:
Ich komme immer mehr zur Überzeugung, dass auch Tarifbeschäftigte privilegiert sind. Sie müssen diese regelmäßig wiederkehrende Beurteilungsfarce aus dem Beamtenverhältnis nämlich nicht über sich ergehen lassen. ;D
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 06.09.2022 15:23 ---Ich komme immer mehr zur Überzeugung, dass auch Tarifbeschäftigte privilegiert sind. Sie müssen diese regelmäßig wiederkehrende Beurteilungsfarce aus dem Beamtenverhältnis nämlich nicht über sich ergehen lassen. ;D
--- End quote ---
Siehste ;)
@ TE:
Wozu brauchst du denn die Beurteilung, hängt davon eine Beförderung ab? und ist dein Abteilungsleiter deine direkte Führungskraft?
DrStrange:
In Sachsen bekommen auch die TB eine Beurteilung alle 3 Jahre. Selbes Schema nur andere Vergleichsgruppe.
Für Beamte ist sie für die Beförderung wichtig, da es Mindestpunktzahlen für die Beförderungen gibt.(in Sachsen)
Ich gehe auch gegen die Beurteilung vor. Mache das zum ersten Mal. Änderungsantrag nehme ich zum Erörterungsgespräch mit. Dort habe ich begründet, warum wieso weshalb ich höher beurteilt werden muss. Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.
Organisator:
--- Zitat von: DrStrange am 07.09.2022 08:44 ---Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.
--- End quote ---
Woraus würdest du schließen, dass neben der Eröffnung der Beurteilung noch eine weitere Begründung, insbesondere dass keine Änderung vorgenommen wird, erfolgt. Bzw. erfolgen muss?
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