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Kinderkrankengeld vs. Engeltfortzahlung

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Hanseatin:
Hallo in die Runde,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand rechtlich weiterhelfen kann:

Für die Woche vom 22.8.2022 bis 26.8.2022 war es erforderlich, dass ich meine 5-jährige Tochter zu Hause betreue, da sie an Corona erkrankt war. Deshalb habe ich am 18.8.2022 bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Absatz 2a SGB V für die Zeit vom 22.8.2022 bis 26.8.2022 gestellt, da ich meine Tochter in der Zeit nicht in die Kita bringen konnte. Für den 18.8. und 19.8.2022 konnten meine Eltern die Betreuung meiner Tochter absichern.

Meinen Arbeitgeber habe ich gleich noch am 18.8.2022 darüber informiert, dass ich in der folgenden Woche zur Betreuung meiner Tochter zu Hause bleiben werde und eine Kopie des Antrages auf Kinderkrankengeld an die Personalstelle geschickt. Leider bin ich dann am Wochenende selber erkrankt und war vom 22.8.2022 bis 26.8.2022 arbeitsunfähig und konnte meine Tochter betreuen. Deshalb war die Inanspruchnahme der Kindkrankentage nicht mehr erforderlich. Das habe ich meiner Personalstelle dann am 22.8.2022 auch so mitgeteilt.

Trotzdem haben sie mein Entgelt für August für die eine Woche wegen Kind krank gekürzt, obwohl ich ja selber krank war und ich dachte, dass ich für die Woche Entgeltfortzahlung erhalte. Dann habe ich bei der Personalstelle angerufen und nachgefragt. Dort meinte man, dass ich ja für die Woche von der Arbeitsleistung nach § 45 Absatz 2a SGB V unbezahlt freigestellt war und deshalb auf Grund meiner später hinzugetretenen Arbeitsunfähigkeit kein Entgelt ausgefallen sei. Deshalb könne wohl auch keine Entgeltfortzahlung erfolgen. Stattdessen müsste ich wohl Kinderkrankengeld erhalten. Die Krankenkasse sagt nun aber, dass sie kein Kinderkrankengeld zahlen und ich Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten soll.

Ich weiß nun nicht weiter, da ich nun für die eine Woche überhaupt kein Geld erhalten habe. Kann mir jemand sagen, ob die Personalstelle oder die Krankenkasse falsch liegen? Kennt jemand vielleicht Urteile, mit denen ich gegenüber Personalstelle oder Krankenkasse argumentieren könnte?

Für mich findet der TVöD-VKA Anwendung, falls das hierfür relevant ist.

Britta2:
Du hast kein Arztattest für Deine eigene Erkrankung? Falls ja - ist die Nachzahlung (Lohnfortzahlung) vom AG fällig.

Hanseatin:
Ja, ich habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meine eigene Erkrankung erhalten. Aber meine Personalstelle sagt, dass ich während meiner Arbeitsunfähigkeit unbezahlt von der Erbringung der Arbeitsleistung zur Kinderbetreuung freigestellt war und die Bescheinigung daher keine Entgeltfortzahlung auslösen kann.

Und ich dachte, dass man die unbezahlte Freistellung zur Kinderbetreuung einseitig durch Abgabe der Bescheinigung "rückgängig machen kann". Aber meine Personalstelle sieht das nicht so. Deshalb bin ich auf der Suche nach Urteilen bzw. rechtlichen Erläuterungen zu dem Problem.

Britta2:
Ich halte es für denkbar, dass Du Dir selbst geschadet hast und der Arbeitgeber schlichtweg Deine eigene Erkrankung (und dieses Attest und somit auch die Pflicht zur Lohnfortzahlung!) bestreitet.
Entweder Du warst tatsächlich selbst krank   ODER  Du warst "gesund genug" für die Kinderbetreuung.
Falls Ihr keinen BR habt oder Ombudsmann - frag doch mal bei einem Juristenforum, ob noch was zu retten ist.
Aber sei vorsichtig in allem, was Du dazu im Betrieb äußerst - ebenso zur Kinderbetreuung. Es könnte übel enden.

Britta2:
Ach du liebe Sch ... ja, solche Winkelzüge würde ich unserem AG auch zutrauen. Zum Glück sind meine Kinder längst erwachsen und traf mich sowas nie. Keine Ahnung, ob das Krieg Wert ist - wegen nur einer Woche.
Beim nächsten Mal (was man keinem wünscht!) aber bist Du klüger.

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Lohnfortzahlung-im-Krankheitsfall.html
copy+ paste daraus:  "... Der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für jede neue Krankheit aufs Neue. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits arbeitsunfähig ist.  ..."
Als arbeitsunfähig hattest Du Dich ja zuvor wegen Kinderbetreuung (Kind krank) befreien lassen ...

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