Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 08.09.2022 21:46 ---Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.
--- End quote ---
Absolut Richtig.
Was es aber gibt sind aussergerichtliche Vorgehensweisen zur gemeinsamen Erörterung der jeweiligen Rechtsmeinungen bzgl. der Eingruppierung.
Das diese Verfahren niemals die Eingruppierung berühren, aber fälschlicherweise so vom Volksmund bezeichnet und angesehen werden, liegt in der Natur der Sache.
Ebenso, dass da falsche Begriffe wie Widerspruchsverfahren, Antrag, .... verwendet werden.
Organisator:
--- Zitat von: bastyoje am 08.09.2022 21:41 ---Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.
Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.
Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.
Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.
Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.
Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)
--- End quote ---
Für mich klingt das eher so, als sollte eine Stelle angehoben werden und dies mit der Aufsichtsbehörde verhandelt würde. Und irgendwie mit der Eingruppierung des Stelleninhabers vermischt.
bastyoje:
Vielleicht nochmal zur Erläuterung.
Eine Stellenbewertung erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbeschreibung.
Die Eingruppierung wiederrum erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbewertung.
Die Stelle wurden dann im Rahmen des internen Stellenbewertungsverfahrens mit der niedrigeren als der begehrten Entgeltgruppe bewertet. In der Mitteilung des Bewertungsergebnisses wurde die Möglichkeit offeriert gegen das Ergebnis Einwände zu erheben. Dies wurde getan, in der Folge die Gemeindepüfanstant dazugeholt, mit dem Ergebnis, dass die Stelle dann eben doch mit der begehrten Entgeltgruppe bewertet wurde.
Es handelt sich also um eine Option eines internen Stellenbewertungskonzeptes.
"Das einzige rechtwirksame Mittel hierzu ist die beim Arbeitsgericht eingereichte Feststellungsklage (Eingruppierung) und Zahlungsklage (Entgelt). Bevor diese Klagen eingereicht werden, sollte dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, seiner Verpflichtung zur entsprechenden Entgeltzahlung nachzukommen."
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf
JesuisSVA:
Die Eingruppierung erfolgt nicht auf Grundlage der Stellenbewertung, auch nicht bei Euch. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung völlig bedeutungslos.
bastyoje:
JesuisSVA, ich glaube wir verhaspeln uns da obwohl es keinen Grund dafür gibt.
Die Stellenbewertung ist sehr wohl in der Regel die Grundlage für die Eingruppierung. Es gibt Aunahmen wenn es um die Frage der vorliegenden Qualifikation geht, vgl.:
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenbewertung
https://www.optiso-consult.de/worin-liegt-der-unterschied-zwischen-einer-stellenbewertung-und-einer-eingruppierung/
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-274-die-bewertung-des-arbeitsvorgangs_idesk_PI13994_HI10848800.html
Nochmal auf die Frage von Thinkpad:
Bei dem Gespräch wird die Stellenbeschreibung zentraler Moment sein.
Es geht darum, dass du mündlich wiedergeben kannst, dass die Arbeitsvorgänge der Stellenbeschreibung auf die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Protokollnotizen oder der Eingruppierungsmerkmale selbst passen, bzw. dass die Eingruppierungsmerkmale erfüllt werden.
Bei mir ging es übrigens um die Höhergruppierung der ganzen Abteilung von SUE 12 auf SUE 14.
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