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Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband

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JesuisSVA:
Mir ist bereits nicht klar, was das

--- Zitat von: Thinkpad am 08.09.2022 14:19 ---Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.

--- End quote ---
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.

MrRossi:

--- Zitat von: JesuisSVA am 08.09.2022 14:25 ---Mir ist bereits nicht klar, was das

--- Zitat von: Thinkpad am 08.09.2022 14:19 ---Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.

--- End quote ---
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.

--- End quote ---
Jetzt bin ich gespannt, obwohl ich mir die Antwort, und die Antwort auf die Antwort fast denken kann.....

WasDennNun:

--- Zitat von: Thinkpad am 08.09.2022 14:19 ---Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht. Das Personalamt hat wohl gleich alles zum BKPV geschickt, damit die das dann entscheiden.
Jetzt gibt es seitens BKPV ein Gespräch mit mir. Das ist alles was ich weiß.

--- End quote ---
Eine HG einreichen ist tariflich Sinn befreit.
Meintest du vielleicht: du hast für eine Tätigkeit, die zukünftig erbracht werden soll, eingereicht, dass die Übertragung dieser uU höherwertigen Tätigkeiten zugestimmt und genehmigt wird und dass das jemand, das diese Tätigkeiten ausüben soll, diese übertragen bekommt, und es damit dann HG wird?
(war das korrekt gegendert? 8))
Vermutung (auch wenn Spid so was gehasst hätte, weil ja der TE für die SV zuständig ist, Gott habe ihn seelig):
und das Personalamt hat das gleich zum BKPV geschickt um feststellen zu lassen, ob und wohin die HG gehen würde?
Und das BKPV reichen die Informationen nicht und möchte von dir konkreter erfahren was konkreten die neuen AVs sind.

bastyoje:
Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.

Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.

Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.

Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.

Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.

Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)

JesuisSVA:
Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.

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