Servus,
wenn in einem VA am Ende steht, dass er mit Bekanntgabe bestandskräftig ist und darunter, dass die Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist, diese aber fehlt, wie ist das dann mit Bestandskraft, Rechtsbehelf usw. usf. Klage ...?
Wie ist das bei VAs mit Grußformel und Rechtsbehelfen? Stimmts z. B., dass z. B. auf der zweiten Seite, entweder auf der Rückseite des ersten Blatts oder auf der ersten Seite des zweiten Blatts, das am ersten Blatt getackert ist, nicht die Grußformel, im Auftrag und Name nicht alleine stehen darf, auch nicht mit dem Rechtsbehelf alleine und dass der Rechtsbehelf immer zusammengeschrieben sein muss und nicht ein Teil auf Seite 1 und der andere Teil auf Seite 2?
Woraus sind bitte entsprechende Vorschriften zu entnehmen?
Danke.
MfG