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Frage zu Eingruppierungen und Versetzungen

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JesuisSVA:
Es kommt ja nur dann zu einer Höhergruppierung, wenn Dir eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen wird und Du damit einverstanden bist. Eine Versetzung berührt die auszuübende Tätigkeit ebensowenig wie eine Stelle die Eingruppierung berührt.

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