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Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?

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WasDennNun:



--- Zitat von: mona80 am 13.09.2022 09:32 ---Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist.

--- End quote ---
Ist ja auch nicht deren Aufgabe

--- Zitat ---"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "

--- End quote ---
Da hätte ich einfach gegrinst und geantwortet:
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie mir ja kündigen. Ihre Anmaßung einen richterlichen Spruch innerhalb einer Eingruppierungsfeststellungsverfahrens vorweg zu nehmen ist anmaßend."

--- Zitat ---Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.

--- End quote ---
Das wissen die vielleicht nicht :)

Danke für die Fortschreibung der Geschichte.

Organisator:

--- Zitat von: mona80 am 13.09.2022 09:32 ---"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen."

--- End quote ---

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen müssen in Einvernehmen erfolgen, dass heißt auch mit deiner Zustimmung. Alternativ wäre durch den Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorzunehmen.

--> Du hast alles richtig gemacht!

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