Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: mona80 am 13.09.2022 09:32 ---Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist.
--- End quote ---
Ist ja auch nicht deren Aufgabe
--- Zitat ---"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "
--- End quote ---
Da hätte ich einfach gegrinst und geantwortet:
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie mir ja kündigen. Ihre Anmaßung einen richterlichen Spruch innerhalb einer Eingruppierungsfeststellungsverfahrens vorweg zu nehmen ist anmaßend."
--- Zitat ---Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.
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Das wissen die vielleicht nicht :)
Danke für die Fortschreibung der Geschichte.
Organisator:
--- Zitat von: mona80 am 13.09.2022 09:32 ---"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen."
--- End quote ---
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen müssen in Einvernehmen erfolgen, dass heißt auch mit deiner Zustimmung. Alternativ wäre durch den Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorzunehmen.
--> Du hast alles richtig gemacht!
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