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Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?

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WasDennNun:

--- Zitat von: mona80 am 11.09.2022 12:28 --- Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.

--- End quote ---
Dann solltest du deinem PR mal den Tipp geben hier rein zu schauen und sich weiterzubilden.

WasDennNun:

--- Zitat von: mona80 am 11.09.2022 11:56 ---In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.

So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.

--- End quote ---
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.

Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.

JesuisSVA:
Mona hat aber ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend ihrer Entgeltgruppe. Ich sehe nicht, dass das realisiert würde, wenn man ihr Tätigkeiten zuwiese, die zu einer anderen Eingruppierung führten noch wäre derlei dem Arbeitgeber einseitig möglich noch sähe ich ein Erfordernis, dass Mona sich darauf einließe, aus einem Arbeitsverhältnis zwei zu machen. Ich sehe auch nicht, dass irgendwer irgendwas an der auszuübenden Tätigkeit ändern wollte oder geändert hätte. Mona wurde versetzt und Mona soll nun auf irgendeine Stelle gesetzt werden. Beides hat keinerlei Bezug zur auszuübenden Tätigkeit oder der Eingruppierung, mindestens letzteres kann Mona auch völlig egal sein, weil die Stellenwirtschaft lediglich ein internes organisatorisches Mittel des Arbeitgebers zur Mittelbewrtschaftung ohne Außenwirkung ist.

mona80:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.09.2022 12:51 ---
--- Zitat von: mona80 am 11.09.2022 11:56 ---In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.

So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.

--- End quote ---
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.

Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.

--- End quote ---

Vielen Dank. Unsere Behörde ist chaotisch und ich hoffe dass ich nicht solche Probleme haben werde, wie die übrigen Kollegen.

mona80:
Guten Morgen,

danke für die vielen Nachrichten.

Heute gab es ein Gespräch in der Personalstelle.

Ich teile mal mit, was mit gesagt wurde:

" Wir möchten Ihnen Ihre IT Tätigkeiten enziehen, bzw neue Tätigkeiten zuweisen. Somit wären Sie auf einer neuen Stelle mit neuen Tätigkeiten. Aber leider können wir Ihnen Ihre bisherige Entgeltgruppe nicht mehr gewähren. Aber wenn Sie einverstanden sind, dann könnten wir Ihnen evtl Projekte zuteilen, die entlohnt werden, so dass Sie auf Ihre alte Entgeltstufe kommen "

Meine Anwort:

"Ich werde hier jetzt nichts entscheiden, desweiteren möchte ich weitere Gespräche nur noch mit einem Beistand führen. Aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend meiner Entgeltgruppe habe. Und es ist nicht meine Aufgabe, ob es aktuelle passende Stelle gibt, dass ist Ihre Aufgabe. Ich werde nicht auf eine niedrigere Entgeltgruppe gehen. Eher möchte ich auf eine höhere Entgeltgruppe, da meine bisherigen Tätigkeiten defintiv einer E8 entsprechen."

Dienststelle:

"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "

Ich:

"Ich werde den Personalrat informieren, meinen Rechtsbeistand und die Amtsleitung informieren, bei der ich gleich das Gespräch haben werde. Ich möchte ungern vor Gericht klagen, aber was hier passiert ist nicht rechtens."

Ihr seht wahrscheinlich, dass das Verhalten echt eklig ist. Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist. Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.

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