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Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: Lennywhite am 11.09.2022 11:34 ---Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten können 2 Verträge gemacht werden.
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Und wäre durchaus monetär besser für den AN, wenn der geringere Zeitanteil höherwertig ist und in der Gesamtbetrachtung eine niedrigere Eingruppierung ergeben würde.
Lennywhite:
--- Zitat von: JesuisSVA am 11.09.2022 11:38 ---Auf Basis welcher Rechtsgrundlage muss der Sachverhalt durch zwei Arbeitsverträge gestaltet werden? Und warum gehst Du bei den Verwaltungstätigkeiten von nur einem Arbeitsvorgang oder zwar mehreren Arbeitsvorgängen derselben Wertigkeit aus?
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Du hast Recht, evtl ist die Vewaltungsstelle ebenfalls eine E6, ich hatte aktuell meine Behörde im Kopf, daher bin ich von einer Sachbearbeitung ausgegangen die mit E5 eingruppiert ist. Evtl weiß Mona mehr zu den Entgeltgruppen.
mona80:
--- Zitat von: Lennywhite am 11.09.2022 11:34 ---Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)
Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.
Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?
Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.
ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.
Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.
Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...
schönen Sonntag
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Hallo Ihr Lieben,
danke für die Antworten.
In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.
So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Ich möchte keinen Nachteil, nur weil die Personalstelle eine Fantasiegebilde konstruiert. Mein Gedanke war auch, dass ich ja auf der neuen Stelle 70% der E05 arbeiten werde und ich in den letzten Jahren zu 100% in der E06 tätig war. Und wieder ein ungutes Gefühl. Ich habe gehofft, dass ich meine Krankheit gemeistert habe und ich mich nicht noch mit dem Job herumägern muss....
JesuisSVA:
Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
mona80:
--- Zitat von: JesuisSVA am 11.09.2022 12:09 ---Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
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Morgen werde ich ein Telefonat mit der Kollegin führen, die die 70% vorher ausgeführt hatte. Dann würde ich gern berichten, was für Arbeitsfelder ausgeübt werden.
Aber so wie es aussieht sind die 70% der E5 kein Mix aus anderen Entgeltgruppen, die Tätigkeitsbeschreibung ist wohl für eine Vorzimmerkraft bestimmt. Vorzimmerkräfte ohne eine Verwaltungsfachausbildung haben in unserer Behörde immer die E5
Mich lässt das Gefühl nicht los, dass man mit der Unwissenheit der Personalvertretung und des Tarifbeschäftigten liebäugelt. Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.
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