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Können Stellen prozentual mit anderen Stellen gemixt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: Peter1970 am 10.09.2022 10:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.09.2022 10:12 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 10.09.2022 09:41 ---Mir fällt etwas ein, dass unser IT Mensch sagte, wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können mehrere Arbeitsverhältnisse stattfinden.
--- End quote ---
und zwei zeitkonton, urlaubsanträgen etc
aber wozu
der AG ist derselbe, auch wenn man zwei unterschiedliche Bereichen zugeordnet ist.
Wo soll es da rechtlich Probleme.geben?
Organisatorische durchaus.
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Ich bin da komplett raus, der Kollege erzählte dies, bzw wohl der Personalrat. Ich sehe es wie, auch wenn ich bei diesem Thema rechtlich nichts sagen kann
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WEnn es klar getrennte Bereiche sind können (müssen aber nicht) zwei Avs gemacht werden, wenn es nicht zwei getrennte Bereiche sind, dann kann man es nicht machen!
MH:
Bei uns ist es so:
Gleiche Eingruppierung = ein Vertrag. Hier können mehrere Stellen zusammengefasst werden.. wo halt %-Stunden rumliegen... So entstehen bei uns sogenannte Projektstellen.
Oder eine Teilzeit stockt vorübergend auf.
Unterschiedliche Eingruppierung:
Zwei Verträge und soweit ich weiß ein gemeinsames Zeitkonto.
WasDennNun:
Zwei AVs beim gleichem AG dürfen keinen unmittelbaren Sachzusammenhang haben, da spielt die EG der Tätigkeiten keine Rolle.
Besteht kein unmittelbarere Zusammenhang, dann müssen sie arbeitsrechtlich für sich getrennt behandelt werden.
Das wird jedoch schwierig bei einem gemeinsamen Zeitkonto und deutet auf einen Sachzusammenhang hin.
Somit klingt das danach, das entweder der AN oder der AG betupst wird, da korrekterweise bei einem AV es zu einer Eingruppierung in der höheren oder niedrigeren oder dazwischen kommen würde.
Lennywhite:
Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)
Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.
Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?
Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.
ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.
Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.
Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...
schönen Sonntag
JesuisSVA:
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage muss der Sachverhalt durch zwei Arbeitsverträge gestaltet werden? Und warum gehst Du bei den Verwaltungstätigkeiten von nur einem Arbeitsvorgang oder zwar mehreren Arbeitsvorgängen derselben Wertigkeit aus?
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