Autor Thema: Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?  (Read 7390 times)

JesuisSVA

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Sofern eine behördliche Feststellung einer nach Landesrecht zuständigen Behörde diesbezüglich erfolgt und diese nicht angegriffen werden kann oder angegriffen wird, die feststellende Behörde ansonsten wird das den Verwaltungsgerichtszweig gehen.

Kaiser80

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Ok, verstanden.
Bleibt die Frage:
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass dieses übertariflich ist und somit gegen die  kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde z.B. Kommunalaufsicht, Rechnungshöfe. Ich sehe aber jetzt wenig Entdeckunsrisiko...

JesuisSVA

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Sich rechtskonform zu verhalten, sollte gerade in der öffentlichen Verwaltung nicht davon abhängen, ob das Risiko besteht, bei Fehlverhalten erwischt zu werden.

WasDennNun

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Ok, verstanden.
Bleibt die Frage:
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass dieses übertariflich ist und somit gegen die  kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde z.B. Kommunalaufsicht, Rechnungshöfe. Ich sehe aber jetzt wenig Entdeckunsrisiko...
Also ich kann eure Vorgehensweise durchaus als tariflich korrekte ansehen, ist aber ja nur mein unmaßgebliche Rechtsmeinung.
Sich rechtskonform zu verhalten, sollte gerade in der öffentlichen Verwaltung nicht davon abhängen, ob das Risiko besteht, bei Fehlverhalten erwischt zu werden.
Ja, aber es ist doch nur ein Rechtsmeinung, dass die Vorgehensweise von kaiser80 fehlerhaft ist, solange es keine Klärung vor dem Verwaltungsgericht gibt, wie die Stufen in diesem Fall tariflich zu werten sind, oder?

JesuisSVA

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Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?

WasDennNun

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Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?
Da es offensichtlich ist, dass ich ein Verbrechen begehen, sicherlich nicht.
Allerdings, wenn mein rumgeballerer aus Notwehr oder Gefahrenabwehr geschieht, dann weil es 16 Synagogenbesucher mit Bomben um Bauch sind, die die 1000 anderen Besuchern in die Luft jagen, dann würde ich es anders sehen.

Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.


Kaiser80

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Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
Naja, um ehrlich zu sein haben sich wir als PR und auch die Diensstelle tatsächlich geirrt. Wir haben nicht wissentlich falsch gehandelt, deshalb ja auch men "penetrantes" Nachhaken. Von daher...
Und es bleibt auch dabei. Ohne aktive Anzeige würde das (bei) unserer Kommunalaufsicht NIE auffallen. NIE

WasDennNun

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Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
Naja, um ehrlich zu sein haben sich wir als PR und auch die Diensstelle tatsächlich geirrt. Wir haben nicht wissentlich falsch gehandelt, deshalb ja auch men "penetrantes" Nachhaken. Von daher...
Und es bleibt auch dabei. Ohne aktive Anzeige würde das (bei) unserer Kommunalaufsicht NIE auffallen. NIE
Weil die NIE mit verstand hinschauen?
Oder weil sie die gleiche Rechtsmeinung teilen?

JesuisSVA

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Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?
Da es offensichtlich ist, dass ich ein Verbrechen begehen, sicherlich nicht.
Allerdings, wenn mein rumgeballerer aus Notwehr oder Gefahrenabwehr geschieht, dann weil es 16 Synagogenbesucher mit Bomben um Bauch sind, die die 1000 anderen Besuchern in die Luft jagen, dann würde ich es anders sehen.

Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.

Ja und die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft ist auch erstmal nur eine Rechtsmeinung. Es ist nicht selten, dass diese nicht vor Gericht bestätigt wird. Dort gilt sogar die grundsätzliche Vermutung der Unschuld, ein vergleichbares Institut gibt es im Verwaltungsrecht nicht. Während also bei meinem Beispiel sogar zunächst davon auszugehen ist, die Staatsanwaltschaft läge falsch und der mutmaßliche Täter unschuldig, wäre das im Hinblick auf das Verwaltungshandeln, ganz gleich ob bei Kaiser80 oder bei Dir, eben gerade nicht der Fall. Wenn Du also sagst, man solle nicht erstmal aus antisemitischen Motiven Menschen in einer Synagoge niederschießen, weil es ja zunächst nur eine Rechtsmeinung ist, dass das Unrecht ist, musst Du dies auch im Hinblick auf die beiden Beispiele tun.

Kaiser80

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Ernste Frage: Weisst du überhaupt was ne Kommunalaufsicht i.d.R. so "tut"?

Ausser bei ner wirklich groß angelegten überörtlichen Prüfung oder anonymen Sachverhalten kriegen die sowas schlicht überhaupt nicht zu Gesicht.
Die Kommunalaufsicht unserem LK ist für >15 Haushalte der Kommunen zuständig, mit was weiss ich wievielen Personalmaßnahmen und ist nichtmal mit ner Handvoll Personal ausgestattet...nicht nur da stellt sich schon die Frage der Existenzberechtigug ob der offensichtlichen Wirkungslosigkeit der Aufsicht.

Das rechtfertigt natürlich kein bewusst rechtswidriges Handeln, keine Frage.

JesuisSVA

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Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das so ohne weiteres irgendwem auffällt, und zwar weder Kommunalaufsicht noch Rechnungshof o.ä. Es gibt zwar immer mal aufsehenerregende Prüfungen oder vielmehr Prüfungsergebnisse, aber das kommt ja nur selten vor. Aufhänger war ja auch nicht Euer Irrtum, sondern WasDennNuns bewusst mißbräuchlich ausgestaltetes Konstrukt.

Kaiser80

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Meine Frage
Ernste Frage: Weisst du überhaupt was ne Kommunalaufsicht i.d.R. so "tut"?
galt auch nicht dir sondern
Weil die NIE mit verstand hinschauen?
Oder weil sie die gleiche Rechtsmeinung teilen?
bezog sich auf diese beiden Fragen. Ob der Qualität in mir bekannten fällen hätte ich Frage 1 auch einfach mit "Ja"
und Frage 2 mit "Keine Ahnung" beantworten können :D

WasDennNun

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Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das so ohne weiteres irgendwem auffällt, und zwar weder Kommunalaufsicht noch Rechnungshof o.ä. Es gibt zwar immer mal aufsehenerregende Prüfungen oder vielmehr Prüfungsergebnisse, aber das kommt ja nur selten vor. Aufhänger war ja auch nicht Euer Irrtum, sondern WasDennNuns bewusst mißbräuchlich ausgestaltetes Konstrukt.
Wieso bewusst missbräuchlich? Wenn ich die Stufe anders als du interpretiere, nämlich so wie Kaiser es bisher getan hat, dann ist es bewusst missbräuchlich?


JesuisSVA

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Du hast die Stufe nicht so wie Kaiser80 interpretiert. Du hast ausgeführt, die bisherige Stufe in E6 bei Einstellung in E6 übernehmen und sodann im Augenblick danach in E8 höhergruppieren zu wollen.

WasDennNun

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Du hast die Stufe nicht so wie Kaiser80 interpretiert. Du hast ausgeführt, die bisherige Stufe in E6 bei Einstellung in E6 übernehmen und sodann im Augenblick danach in E8 höhergruppieren zu wollen.
Dann reden wir also aneinander vorbei. Ich stellte auf Kaisers vorgehen ab.

Ja, aber es ist doch nur ein Rechtsmeinung, dass die Vorgehensweise von kaiser80 fehlerhaft ist, solange es keine Klärung vor dem Verwaltungsgericht gibt, wie die Stufen in diesem Fall tariflich zu werten sind, oder?




Also ist es nicht missbräuchlich, wenn man so wie Kaiser80 es macht.
Man interpretiert die Stufe als Stufe und stellt direkt in EG8 Stufe 6 ein, weil man so den Tariftext interpretiert und die Rechtsmeinung sich gebildet hat, dass es korrekt ist.

Dann kann jemand wie Kaiser, dass solange machen kann, solange nicht ihm seitens einer Aufsichtsbehörde es untersagt wird oder er eine andere gefestigte Rechtsmeinung sich bildet. korrekt? Und es ist nicht missbräuchlich, da es aus Ahnungslosigkeit so gemacht wird/wurde.

Oder gibt es Urteile (die einem bekannt sein müssten), die eben diese Vorgehensweise als falsche Interpretation des Tariftextes klarstellen.


Meine Variante (falls es eben nicht tarifkonform wäre, so wie es Kaiser machte):
Man stellt in der EG6 ein (also Stufe 6) ein und überträgt zu einem spätere Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten, so dass dann die EG8 S6 erreicht wird.
Wenn man das unmittelbar macht, wäre es deiner Meinung nach missbräuchlich. Verstanden.

Wenn man sich dafür ein paar Wochen Zeit lässt, ist es missbräuchlich?