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Stufenvorweggewährung / Stufenlaufzeitverkürzung
TVLEinsteiger:
Hallo zusammen,
bei uns stehen demnächst die jährlichen Mitarbeitergespräche an und ich würde gerne eine Stufenvorweggewährung (§ 16 Abs.5 TV-L) und externe Fortbildung ansprechen / fordern.
Da ich Neuling im öD bin und mein Vorgesetzter Polizeivollzugsbeamter ist und scheinbar selbst nicht allzu viel Ahnung von Tarifrecht hat, hier einige Fragen dazu.
Aktuell: Polizei NRW -> E11/2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.01.2024
Ziel wäre es ein um zwei Stufen höheres Entgelt zum 01.01.2023 vorweggewährt zu bekommen.
Meine Fragen dazu:
1) Ist dies überhaupt realistisch oder wird die Möglichkeit so gut wie nie ausgeschöpft?
Vorher einmal den Personalrat ansprechen, um zu erfragen wie die Behörde erfahrungsgemäß damit umgeht?
2) Vorstellbare Begründungen meinerseits:
- Bindung von qualifizierten Fachkräften
- um Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
- überdurchschnittliche Leistungen (ist dies überhaupt ein möglicher Grund?) – fraglich wie Leistung genau bewertet werden kann?
Müssen die Punkte z.B. durch „Abwanderungswille“ mit Bewerbungen / Einladung zu Vorstellungsgesprächen oder bestimmten Lebenshaltungskosten belegt werden?
3) Laut TVL und eigener Recherche im Forum müssen die vorgewährten Stufen scheinbar trotzdem durchlaufen werden, oder?
Bsp.:
Vorweggewährung von zwei Stufen zum 01.01.2023 -> Auszahlung 11/4
->1 Jahr Restlaufzeit E11/2 -> 3 Jahre -> 4 Jahre -> E11/5
Aufstieg nach E11/5 wäre dann frühestens nach 8 Jahren (01.01.2031)?
4) Besteht auch die Möglichkeit die Vorweggewährung dauerhaft zu erhalten bzw. die vorweggewährten Stufen nicht „nochmal“ durchlaufen zu müssen?
z.B.:
ab 1.1.2023
-> vorweggewährt E11/4 (+1 Jahr abgeleistete Laufzeit)
-> nach weiteren 3 Jahren dann Aufstieg in E11/5
-> weitere 5 Jahre -> E11/6
5) Wenn nein, wäre es dann nicht besser noch ca. 1 Jahr den Aufstieg nach E11/3 abzuwarten und dann möglicherweise E11/5 vorweggewährt zu erhalten?
6) Ist es möglich / üblich nach Ablauf der Vorweggewährung direkt eine weitere zu beantragen / erhalten?
7) Die Vorweggewährung ist scheinbar grundsätzlich befristet und kann jederzeit widerrufen werden? Kommt dies praktisch vor? Gründe?
8) Wie wäre der Antragsweg?
Jahresgespräch -> Mein Antrag -> Vorgesetzter -> Personalabteilung
oder
Jahresgespräch -> Vorgesetzter stellt Antrag -> Personalabteilung
Ist eine ausführliche Begründung des Vorgesetzten notwendig oder genügt die reine Zustimmung / Befürwortung des Antrages?
-> Folgt die Personalabteilung der Begründung / Zustimmung erfahrungsgemäß?
9) Lieber E11/3 abwarten und dann Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs.2? Wie wäre hier der beste / schnellste Weg bzw. was sind die Mindestlaufzeiten der Stufen 4-6?
10) Sollte ich ansonsten noch etwas beachten oder gibt es noch andere / bessere / lukrativere in Frage kommende Möglichkeiten?
Ich hoffe ich habe keinen gravierenden Denkfehler und die beispielhaften Rechenwege sind korrekt.
Alles in allem macht mir die Arbeit sehr viel Spaß und ich würde gerne dortbleiben, aber trotzdem meine Möglichkeiten ausloten.
Gruß und vielen Dank im Voraus!
WasDennNun:
1. Bei uns NI wird es durchgeführt, ist aber kein Selbstläufer.
Der PR müsste wissen wie oft und mit welchem Erfolg, da idR in der Mitbestimmung.
Unser PR unterstützt die Führungskräfte bei der Argumentation für die Beantragung.
2. kenne nur Anträge wg. Bindung, da ist die Leistung sicherlich ein Teilargument für die Gewährung
3. ja, man bleibt in der Stufe und bekommt entsprechend die Zulage on top
4. da die Zulage immer und jederzeit wieder gestrichen werden kann, ist sie nicht dauerhaft.
Kann aber dynamisch ausgestaltet werden, also immer Entgelt der um zwei Stufen höheren Stufe, max Stufe 6 landet auf dem Konto.
5. -
6. nicht nötig wenn 4. ansonsten, ist es ja im Kern kein beantragen, sondern man weißt den AG darauf hin, das er eine freiwillige Leistung für dich erbringen soll.
Das kann man natürlich beliebig oft machen.
7. mir nicht bekannt, dass es bei uns vorgekommen wäre, dazu müsste ja jemand tätig werden.
Denkbar wäre
Entweder weil pauschal Geld gespart werden soll oder dein Cheffe unzufrieden mit dir ist
8. in der Regel wird eh der Cheffe eingebunden, weil er ja bestätigen muss, dass du unabkömmlich bist, super wichtig, absolut qualifiziert und Leistungsträger…
Man sollte also das gemeinsam mit Cheffe besprechen und durchführen.
Wenn cheffe sagt, nö du kriegst nix, dann ist eh Asche.
9. wird bei euch eine Leistungsbeurteilung der TBler gemacht?
17.2 wird selten genutzt, weil man ja erfassen muss wer Top und wer Looser ist.
10. Die Personalstelle wird wahrscheinlich einen Nachweis für deine Abwanderungswilligkeit haben wollen, was sie lochen und abheften können. Oftmals reicht denen nicht die Aussagen der Führungskraft, dass der diese Gefahr sieht.
D.h. Nachweis über Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch wird meistens gefordert
Wenn sie deppert sind, oder dir deine Abwanderungsgedanken nicht glauben, oder dich loswerden wollen, dann fordern sie einen Nachweis, dass du ein Arbeistangebot hast, bis hin zur Vorlage des AVs
Fakt ist, es ist ein Pokerspiel, bei dem du evtl. auch deinem Cheffe vorflunkern musst, dass du gehen wirst, falls nicht mehr Geld rüber kommt.
JC83:
Bei uns wird die Stufenlaufzeitverkürzung im Rahmen der jährlichen Prämienzahlungen bei guter Leistung verteilt.
TVLEinsteiger:
Super, vielen Dank schonmal. Das hilft mir enorm weiter.
Zu 4.) Also wird (normalerweise) vereinbart, dass die Zulage durchgängig bis zum Erreichen der Stufe 6 gewährt wird?
Zu 9.) Nein, bei TB wird nur allgemein geredet. Ob alles ok ist, gibt es Probleme usw.
Zu 10.) Einfach bewerben und dann die Mail mit Einladung zum Vorstellungsgespräch vorlegen? Reicht meist schon eine Einladung?
Zusammenfassend wäre der Weg momentan:
Personalrat nachhorchen -> Gespräch mit Chef -> mein Antrag / Chef gibt seinen Senf dazu -> Personalabteilung
Ich gebe meinen Chef sozusagen meinen Antrag und er schreibt dann noch seine Dinge dazu?
Danke Dir und schönes WE!
JesuisSVA:
Das alles wird nicht nur bei den unterschiedlichen Arbeitgebern, sondern sogar von deren Behörden höchst unterschiedlich gehandhabt. Es ist nicht mal zwingend gegeben, dass der Arbeitgeber oder die Beschäftigungsbehörde oder der Verwaltungszweig des Arbeitgebers überhaupt die Instrumente Stufenvorweggewährung und/oder -laufzeitverkürzung überhaupt anwendet. Und dann gibt es noch bestimmt Dutzende Wege der konkreten Durchführung und Ausgestaltung.
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