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Stufenvorweggewährung / Stufenlaufzeitverkürzung

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Zinc:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.09.2022 16:15 ---
--- Zitat von: Zinc am 16.09.2022 15:24 ---Bei uns läuft das über einen Antrag bei der Geschäftsleitung. Dieser wurde bei mir bereits zweimal abgelehnt mit Verweis auf den Arbeitsvertrag und der "überdurchschnittlichen Leistung", die bei einer Vorweggewährung geleistet werden muss. Ich bin jetzt kein Polizist und bei uns sind die Möglichkeiten begrenzt bis gar nicht vorhanden, eine überdurchschnittliche Leistung zu erzielen, was auch immer genau "überdurchschnittlich" heißen mag.

Als Grund den Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten zu nennen wäre schön, aber dann müssten bei uns alle Mitarbeiter automatisch eine oder zwei Stufen steigen.

--- End quote ---
Für eine Stufenlaufzeitverkürzung ist eine erheblich überdurchschnittliche Leistung nachzuweisen §17.2

Für eine Stufenvorweggewährung §16.5 jedoch nicht, wieso verlangen die da einen Leistungsnachweis?

Werden da zwei Dinge miteinander vermischt bei euch?

--- End quote ---

Ich glaube, ich habe den Unterschied nicht verstanden, oder etwas durcheinander gebracht. Bei mir ging es um eine vorzeitige Höherstufung. Also ich habe zwei Jahre, bevor ich in die nächste Stufe gekommen wäre, die vorzeitige Höherstufung beantragt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Zinc am 16.09.2022 16:54 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.09.2022 16:15 ---
--- Zitat von: Zinc am 16.09.2022 15:24 ---Bei uns läuft das über einen Antrag bei der Geschäftsleitung. Dieser wurde bei mir bereits zweimal abgelehnt mit Verweis auf den Arbeitsvertrag und der "überdurchschnittlichen Leistung", die bei einer Vorweggewährung geleistet werden muss. Ich bin jetzt kein Polizist und bei uns sind die Möglichkeiten begrenzt bis gar nicht vorhanden, eine überdurchschnittliche Leistung zu erzielen, was auch immer genau "überdurchschnittlich" heißen mag.

Als Grund den Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten zu nennen wäre schön, aber dann müssten bei uns alle Mitarbeiter automatisch eine oder zwei Stufen steigen.

--- End quote ---
Für eine Stufenlaufzeitverkürzung ist eine erheblich überdurchschnittliche Leistung nachzuweisen §17.2

Für eine Stufenvorweggewährung §16.5 jedoch nicht, wieso verlangen die da einen Leistungsnachweis?

Werden da zwei Dinge miteinander vermischt bei euch?

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Ich glaube, ich habe den Unterschied nicht verstanden, oder etwas durcheinander gebracht. Bei mir ging es um eine vorzeitige Höherstufung. Also ich habe zwei Jahre, bevor ich in die nächste Stufe gekommen wäre, die vorzeitige Höherstufung beantragt.

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Also eine Stufenlaufzeitverkürzung für die eine erheblich überdurchschnittliche Leistung Voraussetzung ist.
Um zu wissen ob du deine Leistung erheblich über den Durchschnitt ist, muss man leider die durchschnittliche Leistung erheben, wird idR nicht gemacht.
Oder jemand aus der Führungseben schreibt nieder wie er die Leistungen sieht und dass du erheblich überdurchschnittlich bist (wird gerne vom PR einkassiert)
Insofern hat ja die Geschäftsleitung recht, wenn sie dir es nicht gewährt.

probier halt mal aus, ob sie dir eine Zulage gewähren zur Bindung von Qualifizierten Personal

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