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Temperaturen im Büro unter 19 Grad. Ist das zumutbar?

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Pham Nuwen:

--- Zitat von: Kaiser80 am 19.09.2022 09:10 ---
--- Zitat von: TVLer am 19.09.2022 08:49 ---Hallo,

ich arbeite an einer Uni in E9a TV-L...blubb

--- End quote ---
Die wichtigste Information für den SV immer vornweg. Gut gemacht

--- End quote ---

Plebs ab E9 drunter ist eben bei 19°C limitiert. Ab E10 gibt es die Gönnung bis 22°C. Alles nach E15 darf allein schon aus Statusgründen mehr heizen ... (egal ob jemand im Büro ist)

Organisator:

--- Zitat von: Pham Nuwen am 19.09.2022 13:52 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 19.09.2022 09:10 ---
--- Zitat von: TVLer am 19.09.2022 08:49 ---Hallo,

ich arbeite an einer Uni in E9a TV-L...blubb

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Die wichtigste Information für den SV immer vornweg. Gut gemacht

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Plebs ab E9 drunter ist eben bei 19°C limitiert. Ab E10 gibt es die Gönnung bis 22°C. Alles nach E15 darf allein schon aus Statusgründen mehr heizen ... (egal ob jemand im Büro ist)

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Wobei aber natürlich noch die Abgrenzung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten nicht fehlen darf!

Kaiser80:
Man könnte doch die Wärmeverteilung ins LOB nach §18/18a inetgrieren, dann sind diese miesen Beamten raus. HA!

WasDennNun:

--- Zitat von: Herbert Meyer am 19.09.2022 09:00 ---Die Frage lautet ja im Endeffekt: Sind noch die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung gültig (ASR A3.5 regelt ja zum Beispiel feste Temperaturgrenzen) oder ist schon irgendeine Art Energienotstand-Gesetz in Kraft, das die Arbeitsstättenverordnung unterläuft.

--- End quote ---
Habe ich mich auch schon gefragt, ist da was geplant? Diese zu ändern?
Aktuell ist doch 20 grad bei Bürotätigkeitpflicht.
Wenn also das Büro (dauerhaft) nicht 20 hat, dann muss ich doch dort nicht arbeiten, oder?
Kann nach hause gehen und mich auf dem Sofa ein mümmeln mit Decke und heißem Tee.
Oder ist das eine falsche Annahme von mir?


Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 19.09.2022 14:30 ---
--- Zitat von: Herbert Meyer am 19.09.2022 09:00 ---Die Frage lautet ja im Endeffekt: Sind noch die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung gültig (ASR A3.5 regelt ja zum Beispiel feste Temperaturgrenzen) oder ist schon irgendeine Art Energienotstand-Gesetz in Kraft, das die Arbeitsstättenverordnung unterläuft.

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Habe ich mich auch schon gefragt, ist da was geplant? Diese zu ändern?
Aktuell ist doch 20 grad bei Bürotätigkeitpflicht.
Wenn also das Büro (dauerhaft) nicht 20 hat, dann muss ich doch dort nicht arbeiten, oder?
Kann nach hause gehen und mich auf dem Sofa ein mümmeln mit Decke und heißem Tee.
Oder ist das eine falsche Annahme von mir?

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Jupp, ist falsch. Anwesenheitspflicht bestünde weiter, der AG muss nur Maßnahmen treffen. Ähnlich wie bei zu heißen Büros im Sommer.

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