Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Temperaturen im Büro unter 19 Grad. Ist das zumutbar?
veeam:
--- Zitat von: was_guckst_du am 19.09.2022 14:45 ---...bei uns gibts LOB auch für Beamte... :D
--- End quote ---
Ist doch prima. Die ist nicht verpflichtend und kann demnach aufgekündigt werden. Für das gesparte Geld lässt sich die Raumtemperatur im Gebäude sicher nochmal 1-2 Grad anheben. Sofern die erhöhte Raumwärme den Erholungsschlaf der Beamten nicht stört, dürfte es die Angestellten durchaus zufrieden stimmen.
btw. Wir haben überall elektr. höhenverstellbare Tische. Demnach auch die Möglichkeit im Stehen zu arbeiten. Bei uns greift dann die 19 Grad Grenze.
JesuisSVA:
Statt LOB kann man ja auch Lob verteilen, das macht dann warm ums Herz...
was_guckst_du:
..wenn ich Ende November meine jährliche LoB einstreiche, wird mir sowieso immer warm uns Herz... ;)
lumer:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.09.2022 14:30 ---
--- Zitat von: Herbert Meyer am 19.09.2022 09:00 ---Die Frage lautet ja im Endeffekt: Sind noch die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung gültig (ASR A3.5 regelt ja zum Beispiel feste Temperaturgrenzen) oder ist schon irgendeine Art Energienotstand-Gesetz in Kraft, das die Arbeitsstättenverordnung unterläuft.
--- End quote ---
Habe ich mich auch schon gefragt, ist da was geplant? Diese zu ändern?
Aktuell ist doch 20 grad bei Bürotätigkeitpflicht.
Wenn also das Büro (dauerhaft) nicht 20 hat, dann muss ich doch dort nicht arbeiten, oder?
Kann nach hause gehen und mich auf dem Sofa ein mümmeln mit Decke und heißem Tee.
Oder ist das eine falsche Annahme von mir?
--- End quote ---
Die ASR ist kein Gesetz und keine Verordnung, sondern eine Technische Regel. Eine gesetzliche Regelung zur Raumtemperatur trifft im Ergebnis nur Nr. 3.5 des Anhangs zur ArbStättV. Danach muss es sich um eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" handeln. Die ASR konkretisiert dies lediglich ähnlich wie bei TA-Lärm und TA-Luft.
Mit § 6 EnSikuMaV gilt nun aber seit dem 1.9. eine materiell-gesetzliche Regelung, die der ASR vorgeht. Nun müsste nur der Widerstreit zwischen § 6 EnSikuMaV und Nr. 3.5 des Anhangs zur ArbStättV geklärt werden, wenn man davon ausgeht, dass die Temperaturen in § 6 EnSikuMaV nicht mehr gesundheitlich zuträglich sind. Dort dürfte EnSikuMaV wegen der lex-posterior-Regel vorgehen.
Wenn man davon ausgeht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch diese Temperaturen hervorgerufen werden (können), müsste man § 6 EnSikuMaV an Art. 2 Abs. 2 GG messen.
Stephan:
Die ersten Ausfälle haben wir schon zu beklagen... einigen Damen wars anscheinend über die letzten Tage zu kalt... haben sich mittlerweile krankgemeldet :-)...
Wenn dass das Ziel der Übung sein sollte... dann sind wir auf einem guten Weg...
(Sogar mein Chef saß gestern mit der Daunenjacke in seinem Büro) :-)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version