Autor Thema: LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine  (Read 7020 times)

SoMa

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Halli hallo,

weiß jemand ob es rechtlich in Ordnung ist das LOB über monatliche Gutschein im Betrag bis 50 € steuerfrei auszahlen zu lassen ?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Martina

was_guckst_du

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #1 am: 23.09.2022 10:46 »
...was soll ich mit 28 Gutscheinen?... :D :D :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SoMa

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #2 am: 23.09.2022 11:13 »
Gutscheine die mehr Bereiche abdecken und die restlichen Monate werden ausbezahlt :)

Kaiser80

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #3 am: 23.09.2022 11:20 »
Hmm, bei den derzeitigen Preisen würde das gut 3 Kisten Bier pro Monat bedeuten, dann muss man nur noch 2-3 selber kaufen. Passt

Zum Thema: Ja, wenn eine entsprechende DV/BV besteht ermöglicht §18a auch die Ausgabe von Gutscheinen möglich.

Da das Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt geschuldet wird, ist zumindest zu prüfen ob es sich um zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, haandelt. Diese sind grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen. Das führt dazu, dass die Übergabe von Geld an den Arbeitnehmenden, auch wenn dieses als zweckgebundene Leistung für einen Sachbezug hingegeben wird, steuerpflichtig ist.
Ausnnahme bildet  (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG):

Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.

Dadurch werden, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die nicht als Zahlungsdienste gelten, als Sachbezug bewertet, damit die Sachbezugsfreigrenze anwendbar bleibt. En details: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-03-15-abgrenzung-zwischen-geldleistung-und-sachbezug.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Will sagen: 50€ Sachbezug können steuerfrei sein, dafür muss es aber eben ein Sachbezug sein.

« Last Edit: 23.09.2022 11:27 von Kaiser80 »

SoMa

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #4 am: 23.09.2022 12:04 »
Vielen lieben Dank für die schnelle und tolle Beantwortung

Ein schönes Wochenende
Martina

SUElerin2020

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #5 am: 24.09.2022 15:05 »
Das ist spannend

Wir bekommen pro AN ca 1000Euro Brutto LOB. Wie genau müsste das dann verrechnet werden?
Macht man das übrr das brutto oder netto?
Somit könnte doch nicht nur der AN profitieren da weniger Abzüge,  sondern auch der AG da er weniger Abgaben zahlen mpsste, oder?

TVöDler2022

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Antw:LOB - Auszahlung über steuerfrei Gutscheine
« Antwort #6 am: 25.09.2022 00:19 »
Das ist spannend

Wir bekommen pro AN ca 1000Euro Brutto LOB. Wie genau müsste das dann verrechnet werden?
Macht man das übrr das brutto oder netto?
Somit könnte doch nicht nur der AN profitieren da weniger Abzüge,  sondern auch der AG da er weniger Abgaben zahlen mpsste, oder?

Ausschüttung der Leistungsprämie erfolgt doch aus einem "Topf" heraus - somit besteht der Topf aus Bruttolohn - wenn das eben in steuerfreie oder pauschalbesteuerte Beträge umgewandelt wird - vergrößert sich der Topf trotzdem nicht (auch wenn für den Arbeitgeber Lohnzusatzkosten entfallen)