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Tarifrunde 2023

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Muenchner82:

--- Zitat von: Rollo83 am 21.04.2023 10:24 ---Gut, ich muss zugeben ich habe jetzt nur auf meine Besoldung gerechnet, ist natürlich etwas eigensinnig.
200€ + 5,5% sind bei mir halt 5.535 €. Das sind für mich persönlich ganz grob 6.000€.
Klar, zeitlich müsste man die ganze Geschichte noch 3 Monate nach vorne schieben damit man ganz genau in der Mitte raus kommt.

--- End quote ---

Ich finde das Ergebnis in Anbetracht der Umstände auch vertretbar. Klar ist die prozentuale Erhöhung spät, aber man muss sehen, dass es hinten raus, also für die nächsten Verhandlungen doch eine sehr gute Basis schafft.

clipse:

--- Zitat von: Muenchner82 am 21.04.2023 10:29 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 21.04.2023 10:24 ---Gut, ich muss zugeben ich habe jetzt nur auf meine Besoldung gerechnet, ist natürlich etwas eigensinnig.
200€ + 5,5% sind bei mir halt 5.535 €. Das sind für mich persönlich ganz grob 6.000€.
Klar, zeitlich müsste man die ganze Geschichte noch 3 Monate nach vorne schieben damit man ganz genau in der Mitte raus kommt.

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Ich finde das Ergebnis in Anbetracht der Umstände auch vertretbar. Klar ist die prozentuale Erhöhung spät, aber man muss sehen, dass es hinten raus, also für die nächsten Verhandlungen doch eine sehr gute Basis schafft.

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Natürlich ist die Basis für die nächsten Verhandlungen nicht schlecht. Aber das größte Problem wird sein, dass man uns dann entgegenhalten wird, dass wir erst vor 9 Monaten eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 11 % bekommen haben. Dann droht uns wieder eine Nullrunde. Wir müssen wieder dahin kommen, dass die Entgelterhöhungen direkt nach dem Ende der vorherigen Laufzeit stattfinden.

Muenchner82:

--- Zitat von: clipse am 21.04.2023 10:47 ---Natürlich ist die Basis für die nächsten Verhandlungen nicht schlecht. Aber das größte Problem wird sein, dass man uns dann entgegenhalten wird, dass wir erst vor 9 Monaten eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 11 % bekommen haben. Dann droht uns wieder eine Nullrunde. Wir müssen wieder dahin kommen, dass die Entgelterhöhungen direkt nach dem Ende der vorherigen Laufzeit stattfinden.

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Der Zeitversatz ist in der Tat sehr ärgerlich. Für die laufende Periode sehe ich das unkritisch, da ja das netto sofort durch die Einmalzahlungen spürbar steigt, aber wie Du schon sagst wird vermutlich bei den nächsten Verhandlungen dann wieder so argumentiert werden, allerdings werden die immer so argumentieren, völlig egal wann die letzte Erhöhung war... Wobei man durchaus auch mal eine Arbeitszeitkomponente mit einbringen könnte, also anstatt mehr Gehalt weniger Arbeitszeit.

kimonbo:
Und vergesst nie. Es ist alles schon in trockenen Tüchern, Friede Springer mag uns hahhaaaaa
https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lohnplus-fuer-beamte-dritte-geld-bescherung-im-letzten-halbjahr-83637958.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.fr%2F
Gerade haben Beamte vom nächsten Geld-Hammer erfahren – es ist die dritte Finanzüberraschung im letzten Halbjahr
▶︎ Tarif-Lohnplus: 2,5 Millionen Beschäftigte sollen im ersten Schritt ein steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten, ausgezahlt in mehreren Raten bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tarifgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben, die Summe dann um 5,5 Prozent erhöht – das heißt, dass dann jeder mindestens 340 Euro mehr bekommt.
 
▶︎ Ende November 2022 wurden rund 1,7 Millionen Staatsdiener mit satten Mietzuschüssen beschert, um die steigenden Kosten fürs Wohnen auszugleichen.
▶︎ Dann hatte die Einführung des Bürgergelds Folgen – sowohl für die Beamtenbesoldung als auch für Pensionen („Ruhegehalt“). Beides musste angehoben werden.
Das ist noch lange nicht alles. Beamte (Lehrer, Justizbeamte, Polizisten u.v.m.) genießen viele weitere Vorzüge – dienstlich und finanziell!
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Beamte zahlen wie alle anderen Erwerbstätigen zwar auch Steuern nach dem Einkommenssteuergesetz, haben aber einen klaren Vorteil: Vom Brutto-Sold müssen sie keine Abgaben für die Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten.
▶︎ Wegen der sogenannten Fürsorgepflicht kümmern sich Land oder Bund um die Altersvorsorge. Im Bundesbeamtengesetz heißt es: „Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen.“
Private, vergünstigte Krankenversicherung
Alle Beamten müssen sich privat versichern – und nahezu alle (93 Prozent) sind es auch!
Je nach Lebenssituation übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankenfürsorge in Form einer Beihilfe. Bedeutet: Beamte versichern sich zu 30 oder 50 Prozent bei einer privaten Krankenversicherung, den Rest der Kosten übernehmen das Land oder der Bund.
 
Familien-Bonus: Auch die Kinder werden in dieses Fürsorgesystem eingebettet, solange sie unter 25 Jahre alt sind.
Pensionen
Statt einer Rente erhalten Beamte ein Ruhegehalt, das sich aus den abgeleisteten Dienstjahren errechnet. Je nach Bundesland oder als Bundesbeamter ist die Höhe zwar unterschiedlich – aber deutlich höher als die ausgezahlte Rente der Deutschen Rentenversicherung.
▶︎ Beamte können mit ungefähr 70 Prozent ihres Bruttogehaltes im Durchschnitt als Rente rechnen.
Zuschläge
Beamte bekommen diverse Zuschläge.
▶︎ Familienzuschlag: 1. Stufe: verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte, 2. Stufe und weitere Stufen: kindergeldberechtigte Beamte.
▶︎ Jubiläumszulage für 25-, 40- und 50-jährige Diensttätigkeit. ▶︎ Leistungsprämie und -zulage für besondere Leistungen.
▶︎ Sonderzahlungen: Einbau der jährlichen Sonderzahlung unter anderem im Bereich des Bundes.
▶︎ Stellenzulagen für eine vorübergehende, herausgehobene Funktion.
Unkündbarkeit
Für Beamte gilt nach dem Bundesbeamtengesetz das Lebenszeitprinzip!

Heißt: Sie werden grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Amt ist – außer in besonderen Fällen – ausgeschlossen.

Fubar1323:

--- Zitat von: Fubar1323 am 16.04.2023 14:18 ---Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Jahresbezüge für einen Musterbeamten A 10 Stufe 6 seit 2020 zusammenzustellen. Für 2023 unterstelle ich die Übernahme der Einmalzahlungen (1240€ im Juni und je 220€ in den weiteren Monaten) und für 2024 die Einmalzahlungen im Januar und Februar sowie (auch wenn verfassungsgemäß unmöglich) ab März Erhöhung um 200€ mit anschließender Erhöhung um 5,3% (das Abschaffen der Pensionsvorsorgekürzung war uns ja früher auch schon einmal versprochen worden). Für die Steuerberechnung habe ich die Angaben zur PKV zur Vereinfachung weggelassen, in den Bruttowerten sind die Einmalzahlungen nicht enthalten, sondern erst beim Netto hinzugefügt. Die Inflationswerte für 2023 und 2024 sind der letzten EZB-Prognose für den Euroraum entnommen. Die letzte Zeile stellt das nötige Nettoeinkommen dar, das nötig wäre, um die Kaufkraft von 2020 zu erhalten.

Jahr20202021202220232024Brutto47297,72€47806,98€48596,40€48812,16€53074,06€Netto38070,72€39078,98€39767,40€43164,16€43976,06€Inflation.3,1%7,9%5,3%2,9%Netto für Kaufkrafterhalt38070,72€39250,91€42351,73€44596,37€45889,66€
Unserem Musterbeamten fehlen dann also für 2024 schon knapp 2000€ Kaufkraft im Vergleich zu 2020 bzw. die Netto(!)-Bezüge müssten um 4,35% höher liegen, um die Kaufkraft von 2020 zu erreichen. Über den Zeitraum 2021-2024 kommt es insgesamt zu einem Kaufkraftverlust von 6100€.

--- End quote ---

Ich möchte noch einmal auf den enormen Kaufkraftverlust seit 2020 hinweisen, selbst wenn der Schlichterspruch in der günstigsten denkbaren Variante übernommen würde. Irgendwie geht das hier unter.

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