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Tarifrunde 2023

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Knarfe1000:

--- Zitat von: Eukaryot am 21.04.2023 14:33 ---
Die Entwicklung der Inflationsrate wird interessant. Bei 2,8% in 2024 und 2,3% bleiben die Reallohnverluste aus 2022 und 2023 zwar bitter, doch danach wird es zumindest nicht mehr unbedingt schlechter. Alleine die Erhöhung des CO2-Preises (Benzin, Heizöl, Erdgas) wird die Gesamtinflation laut KfW von 2024 bis 2026 alleine schon um 0,6% pro Jahr in die Höhe treiben.

Andererseits kann eine Inflation oft nur durch ein Aushebeln der Lohn-Preis-Spirale (d.h. Reallohnverluste) beendet werden. Einige Volkswirte dürften die Nullrunde somit als notwendig erachten.

--- End quote ---
Wie du richtig sagst, einige Volkswirte. Solche die der Wirtschaft SEHR nahe stehen. Wie z.B. Herr (Un)Sinn.

Es gibt diesen Automatismus jedoch nicht, sofern die Lohnerhöhungen nicht deutlich über der Inflation liegen, sondern diese nur ausgleichen (oder knapp darüber).

Die Inflation wird viel eher durch geldpolitische Maßnahmen beeinflusst (in beide Richtungen). Oder halt durch schwere Krisen wie in den letzten 3 Jahren.

Hummel2805:
zum Thema Referentenentwurf - Abschmelzbeträge
Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2

A 5 4,00
A 6 12,00
A 7 27,00
A 8 42,00
A 9 62,00
A 10 81,00
A 11 124,00
A 12 149,00
A 13 204,00
A 14 216,00
A 15 294,00
A 16 350,00

Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?
Bei der Besoldungsgruppe A 8 - A 10 gibt es einen Abstand von ca. 20 Euro, von A 10 auf A 11 ist er be 43 Euro, von A 11 bis A 12 ist wieder im 20iger Bereich, von A 12 bis A 13 dann der große Sprung auf 55 Euro und dann von A 13 bis A 14 nur 12 Euro, also weniger als bei A 8 bis A 10

Vielleicht bin ich so zu blöd, dass zu verstehen!

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Hummel2805 am 21.04.2023 16:39 ---Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?

--- End quote ---

Da gibt es kein großes Rätsel.

Der AEZ wurde mit der einzigen Zielsetzung erdacht, möglichst billig in jeder denkbaren Kombination (Besoldungsgruppe / Wohnort / Kinderzahl) mindestens 115% der Grundsicherung zu erreichen. Wobei ich noch nicht mal sicher bin, ob dies tatsächlich in sämtlichen Konstellationen erfüllt wird, dazu könnte Swen uns vermutlich Genaueres erzählen.

Hat natürlich rein gar nichts mit einer amtsangemessenen Besoldung zu tun, da alle anderen Anforderungen (außer dem Mindestabstandsgebot von 115%) vollständig ignoriert werden..

Rollo83:

--- Zitat von: Hummel2805 am 21.04.2023 16:39 ---zum Thema Referentenentwurf - Abschmelzbeträge
Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2

A 5 4,00
A 6 12,00
A 7 27,00
A 8 42,00
A 9 62,00
A 10 81,00
A 11 124,00
A 12 149,00
A 13 204,00
A 14 216,00
A 15 294,00
A 16 350,00

Kann mich mal jemand aufklären, welches mathematische Geheimnis und Rätsel hinter diesem System steckt?
Bei der Besoldungsgruppe A 8 - A 10 gibt es einen Abstand von ca. 20 Euro, von A 10 auf A 11 ist er be 43 Euro, von A 11 bis A 12 ist wieder im 20iger Bereich, von A 12 bis A 13 dann der große Sprung auf 55 Euro und dann von A 13 bis A 14 nur 12 Euro, also weniger als bei A 8 bis A 10

Vielleicht bin ich so zu blöd, dass zu verstehen!

--- End quote ---

Ich habe jetzt etwas recherchiert danach den Begriff „Abschmelzungsbetrag“ heute tatsächlich zum ersten Mal gelesen habe.
Vielleicht bin ich zu dumm aber so richtig hab ich es nicht verstanden.
Der Familienzuschlag Stufe 1 (für mich relevant da verheiratet ohne Kind) fällt weg, der Geldbetrag wird aber weiterhin gezahlt wegen Besitzstandswahrung. Quasi nur neue Ehen werden nicht mehr anerkannt.
Aber wo kommt da jetzt dieser Abschmelzungsbetrag zum tragen ?

PolareuD:
@ Rollo83

Ausschließlich, wenn man einen Anspruch auf den AEZ haben sollte. Ab der Besoldungsgruppe A5 wird der AEZ abgeschmolzen.

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