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Kündigung kurz vor Ende der Probezeit

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WasDennNun:

--- Zitat von: öfföff am 06.10.2022 22:50 ---Ist der Vertrag unbefristet?
Spid meinte doch immer, die Probezeit sei im öD irrelevant sofern der Vertrag unbefristet ist. Angeblich Kündigung nicht möglich.

--- End quote ---
Ich glaube er meinte, dass die Regelungen und der Begriff Probezeit im TV irrelevant sind, dass KSchG greift ja trotzdem erst nach 6 Monaten und damit ist auch Kündigung weiterhin in den ersten Monate ohne Probleme möglich.

Britta2:
Bei uns hatten Neulinge auch bei unbefristeten Verträgen auch stets die 6 Monate Probezeit - und einige durften tatsächlich 10-2 Tage vor Ablauf wieder "gehen" ... unvergessen die eine Sekretärin, die schluchzend vor mir stand und die Welt nicht verstand weil "kein Grund bekannt". Sie fand zum Glück rasch einen neuen Job in einer Anwaltskanzlei und wurde dort glücklich.

JesuisSVA:
Die Probezeit ist im Tarifvertrag nicht irrelevant. Sie zeitigt aber nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Wirkung, da sie dann auf die Kündigungsfrist wirkt. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen hingegen bestimmt sich die Kündigungsfrist nicht nach der Probezeit, sondern es ist für die ersten sechs Monate eine bestimmte Kündigungsfrist festgelegt, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde und wie lange diese dauert. Mit der Wartezeit nach dem KSchG hat die Probezeit nichts, aber auch gar nichts zu tun.

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