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Kündigung kurz vor Ende der Probezeit

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JesuisSVA:
Welche Relevanz sollte die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit haben, wenn sie tariflich anders geregelt ist? Und wo soll das Problem für den Arbeitgeber liegen, während der Wartezeit des KSchG, die deutlich relevanter sein dürfte als die Probezeit, zum Ablauf des 28.02.2023 zu kündigen?

ike:
Schaue Dich nach was neuem um und verzichte in Zukunft - nicht nur im Ö.D. - darauf, "traditionell gewachsene Strukturen" zu kritisieren oder ändern zu wollen.

WasDennNun:

--- Zitat von: ike am 30.09.2022 05:55 ---Schaue Dich nach was neuem um und verzichte in Zukunft - nicht nur im Ö.D. - darauf, "traditionell gewachsene Strukturen" zu kritisieren oder ändern zu wollen.

--- End quote ---
Sehe ich anders, wenn nicht in der Probezeit so etwas ansprechen, wann sonst.
Schließlich muss ich doch wissen was für einen AG ich da erprobe!

ike:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.09.2022 08:29 ---
--- Zitat von: ike am 30.09.2022 05:55 ---Schaue Dich nach was neuem um und verzichte in Zukunft - nicht nur im Ö.D. - darauf, "traditionell gewachsene Strukturen" zu kritisieren oder ändern zu wollen.

--- End quote ---
Sehe ich anders, wenn nicht in der Probezeit so etwas ansprechen, wann sonst.
Schließlich muss ich doch wissen was für einen AG ich da erprobe!

--- End quote ---

Ich sehe es auch so: sowohl Vorstellungsgespräch, als auch die Probezeit sind keine Einbahnstraßen.
Wenn nun aber die Meinung über die bisher erbrachten Leistungen schon zu Beginn derart auseinandergeht, ist es fraglich, ob so ein Arbeitsverhältnis auf Dauer Sinn macht (von Spaß machen kann dann ja schon gar nicht die Rede sein).

öfföff:
Ist der Vertrag unbefristet?
Spid meinte doch immer, die Probezeit sei im öD irrelevant sofern der Vertrag unbefristet ist. Angeblich Kündigung nicht möglich.

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