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Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst

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JesuisSVA:
Nein, denn dies scheitert an der Nichtexistenz einer E9 im TV-L. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn Dir eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, bist Du in E13 eingruppiert, egal ob Du vorher in E1, in E15 oder überhaupt nicht eingruppiert warst.

SunshineR:

--- Zitat von: JesuisSVA am 27.09.2022 19:32 ---Nein, denn dies scheitert an der Nichtexistenz einer E9 im TV-L. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn Dir eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, bist Du in E13 eingruppiert, egal ob Du vorher in E1, in E15 oder überhaupt nicht eingruppiert warst.

--- End quote ---

Hallo.

Das heißt man kann auch ohne FH-/Uni-Abschluss in E10 aufwärts eingesetzt werden?

Vorübergehend = wie lange muss man eine Tätigkeit ausüben, um dies entsprechend vergütet zu werden?

E15TVL:
Selbst der ungelernte Schulabbrecher kann eine E14 kriegen wenn er einfach Tätigkeiten der E15 auszuüben hat (eine EG niedriger wegen fehlender Voraussetzung in der Person). Vom „sonstigen Beschäftigten“ mal ganz abgesehen.

Nicht nur vorübergehend heißt, dass die Tätigkeit auf Dauer übertragen sein muss.

JesuisSVA:
Vorübergehend bedeutet nicht dauerhaft. Es kann rechtmäßig sein, auch über Jahrzehnte hinweg Tätigkeiten lediglich vorübergehend zu übertragen, solange dies billig ist.

SunshineR:
Danke!

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